Beginn Inhaltsbereich
Das Vernehmlassungsverfahren hat gezeigt, dass zwar alle Teilnehmenden die Zielsetzung einer Stärkung der Aufsicht und der Oberaufsicht begrüssen, dass aber über die Art und Weise, wie diese Ziele erreicht werden sollen, kein Konsens besteht. Angesichts der widersprüchlichen Forderungen in der Vernehmlassung werden die Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage im Wesentlichen in die Revisionsvorlage übernommen. Als zentrale Elemente sind eine Kantonalisierung resp. Regionalisierung der direkten Aufsicht über die Einrichtungen der 2. Säule und die Schaffung einer verwaltungsunabhängigen eidgenössischen Oberaufsichtskommission vorgesehen. Nicht mehr weiterverfolgt wird die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Variante einer einzigen Aufsicht für Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, da dies von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich abgelehnt wird.
Vor dem Hintergrund der Swissfirst-Affäre werden zusätzlich Bestimmungen über Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen (Governance) in die Revisionsvorlage aufgenommen. Zum einen werden die Anforderungen betreffend Integrität und Loyalität von Pensionskassenverantwortlichen präzisiert und zum anderen werden die Bestimmungen hinsichtlich Eigengeschäften, Interessenskonflikten, Retrozessionszahlungen und Offenlegung neu gefasst. Dabei stehen folgende Anpassungen im Vordergrund: Verbot von parallel running, zwingende Ablieferung von Retrozessionszahlungen an die Vorsorgeeinrichtung sowie Vorabprüfung von bestimmten Geschäften durch die Revisionsstelle.
Die Revisionsvorlage enthält auch eine Serie von Massnahmen für ältere Arbeitnehmende. Arbeitnehmende, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, sollen durch Beiträge in die berufliche Vorsorge die späteren Leistungen verbessern können. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse werden diese Massnahmen zum Teil modifiziert: Im Gegensatz zum Vernehmlassungsprojekt soll die Möglichkeit zur Weiterversicherung nicht nur für Personen gelten, die aufgrund ihrer früheren beruflichen Laufbahn Beitragslücken haben. Zudem sollen die Beiträge paritätisch von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bezahlt werden.