www.news.admin.ch

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Hauptnavigation

Ende Hauptnavigation


Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Armee passt Wachtdienstvorschriften an - Einführung des Reizstoffsprühgerätes

Bern, 06.10.2008 - Um die Handlungsmöglichkeiten der Angehörigen der Armee im Wachtdienst zu erweitern, wird flächendeckend das Reizstoffsprühgerät eingeführt. Damit wird das Spektrum der dosierten Gewaltanwendung um eine nicht-letale Option erweitert. Aus Sicherheitsgründen wird der Wachtdienst mit untergeladener Waffe durchgeführt, bis die ungewollten Schussabgaben abschliessend untersucht sind.

Um im Wachtdienst verhältnismässig handeln zu können, müssen den Angehörigen der Armee alternative Formen der Zwangs- und Gewaltanwendung zur Verfügung stehen. Deshalb wird die Truppe für den Einsatz des Reizstoffsprühgerätes (RSG) 2000 geschult. Die Armee hat positive Erfahrungen mit diesem Gerät gemacht. So gehörte es zum Beispiel beim Truppeneinsatz zugunsten der Fussball-Europameisterschaft EURO 08 zur Ausrüstung. Das RSG 2000 ist einfach zu handhaben und der Reizstoff hinterlässt keine bleibenden Schäden.

In den ersten neun Monaten des Jahres wurden in der Armee im Rahmen des Wachtdienstes acht ungewollte Schussabgaben registriert. Dabei wurde niemand gravierend verletzt. Für die Armeeführung steht die Sicherheit der Armeeangehörigen im Zentrum. Aus diesem Grund hat sich der Chef des Führungsstabes der Armee, Divisionär Peter Stutz, dazu entschlossen, im Lichte einer vertieften Risikobeurteilung den Wachtdienst mit durchgeladener Waffe per sofort auszusetzen. Die Vorfälle sollen detailliert untersucht werden. Diese Massnahme erfolgt im Einvernehmen mit dem Chef VBS, Bundesrat Samuel Schmid, und dem interimistischen Chef der Armee, Divisionär André Blattmann.

Breiter Handlungsspielraum
Auf Anfang 2008 hatte die Armee die Wachtdienst-Vorschriften überarbeitet. Dabei wurde der Wachtdienst mit geladener Waffe zur Regel erklärt. Gleichzeitig wurde auch der Handlungsspielraum der Truppenkommandanten erweitert, indem es in ihrer Kompetenz liegt, auf Grund der Lage und der jeweiligen Umstände die Art und Weise des Wachtdienstes festzulegen. Die aktuelle Ergänzung zu den Vorschriften über den Wachtdienst, welche die untergeladene Waffe bis auf weiteres zur Regel erklärt (volles Magazin in der Waffe eingesetzt, aber Ladebewegung nicht ausgeführt), lässt dem Kommandanten einen Handlungsspielraum. Das heisst, er kann je nach Lagebeurteilung vor Ort eine geladene Waffe anordnen.

Die Armee hat die Dienstleistungen von mehr als 300 Formationen im ersten Halbjahr 2008 ausgewertet. Die Ergebnisse zeugen von einer hohen Sensibilität und Professionalität der Milizsoldaten im Wachtdienst. Rund die Hälfte der Wachtdienste erfolgte bewaffnet, in rund 30 Prozent der Fälle wurde der Wachtdienst mit durchgeladener Waffe durchgeführt, in 22 Prozent der Fälle mit untergeladener Waffe.

Adresse für Rückfragen:

Christoph Brunner
Stellvertretender Armeesprecher
Telefon 031 325 18 39

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Internet: http://www.vbs.admin.ch
Volltextsuche



Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
webmaster@admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de