Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 14.01.2009 - Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Ausländergesetzes (AuG) eröffnet. Der indirekte Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative nimmt die Anliegen der Initiantinnen und Initianten auf, ohne die bestehenden Grundrechte der Bundesverfassung und des Völkerrechts zu verletzen. Ausländerrechtliche Bewilligungen sollen bei schwerwiegenden Straftaten konsequent widerrufen werden. Zudem soll die Niederlassungsbewilligung nur bei einer erfolgreichen Integration erteilt werden.

Die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» will erreichen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, alle Aufenthaltsansprüche verlieren und ausgewiesen werden. Der Ermessensspielraum der Behörden bei der Anordnung von Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen soll abgeschafft werden.

Die Volksinitiative verstösst nach Auffassung des Bundesrats nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Sie kann so ausgelegt werden, dass insbesondere das zum zwingenden Völkerrecht gehörende «Non-Refoulement-Prinzip» respektiert wird.

Die Umsetzung der Initiative würde jedoch zu erheblichen Kollisionen mit den bestehenden Garantien der Bundesverfassung führen, insbesondere mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und dem Schutz des Privat- und Familienlebens. Darüber hinaus könnten auch wichtige Bestimmungen des nicht zwingenden Völkerrechts, zum Beispiel der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK oder des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU, nicht mehr eingehalten werden. Die Volksinitiative wird dem Parlament daher zur Ablehnung empfohlen.

Der Initiative wird ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser beinhaltet eine Änderung des geltenden Ausländergesetzes in den folgenden wesentlichen Punkten:

  • Konsequenter Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten (Freiheitsstrafen von mindestens 2 Jahren)
    Mit dem indirekten Gegenvorschlag sollen die Widerrufsgründe präzisiert und der Integrationsgrad bei den Entscheiden vermehrt berücksichtigt werden. Liegt eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor, soll das Ermessen der Behörden beim Entscheid über den Widerruf der Bewilligung eingeschränkt werden; vorbehalten bleiben das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen und das Völkerrecht. Der vorgeschlagene indirekte Gegenvorschlag führt damit auch zu einer einheitlicheren und konsequenteren Praxis der Kantone.
  • Erteilung der Niederlassungsbewilligung nur bei erfolgreicher Integration
    Die Niederlassungsbewilligung soll generell nur noch erteilt werden, wenn eine erfolgreiche Integration vorliegt. Dies betrifft auch die ausländischen Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen wurden. Eine erfolgreiche Integration setzt die Respektierung der Rechtsordnung, das Bekenntnis zu den Grundwerten der Bundesverfassung sowie den Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung voraus. Von grosser Bedeutung sind daneben auch die Sprachkenntnisse.

Eine bessere Prüfung der Integration vor der Erteilung der Niederlassungsbewilligung führt auch dazu, dass später langwierige Widerrufsverfahren vermieden werden können.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 15. April 2009. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet aufgeschaltet: www.bfm.admin.ch. Die Botschaft zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag muss vom Bundesrat bis am 15. August 2009 an das Parlament überwiesen werden.


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