IV-Sanierung: Volksabstimmung voraussichtlich am 27. September 2009

Bern, 28.01.2009 - 

An seiner wöchentlichen Sitzung hat der Bundesrat heute beschlossen, die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss über die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV), die für den 17. Mai 2009 vorgesehen war, erst auf den 27. September 2009 anzusetzen. Auf diese Weise will der Bundesrat dem Parlament ermöglichen, den von ihm verabschiedeten Bundesbeschluss gegebenenfalls zu ändern.

Das Parlament hat den Bundesbeschluss am 13. Juni 2008 verabschiedet. Dieser sieht namentlich vor, dass der Normalsatz der Mehrwertsteuer während der IV-Sanierung, das heisst für die Dauer von sieben Jahren, um 0,4 Prozentpunkte erhöht wird. Dieser Lösung, die auch die finanzielle Trennung von IV und AHV vorsieht, hat sich der Bundesrat angeschlossen.

Angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage sind im Parlament und in der Öffentlichkeit Stimmen laut geworden, die eine Verschiebung des Inkrafttretens der Mehrwertsteuererhöhung fordern. Gemäss Bundesbeschluss würde die Erhöhung am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Das Abstimmungsdatum vom 27. September 2009 könnte in Frage gestellt sein, falls das Parlament in der Frühjahrssession beschliessen sollte, den am 13. Juni 2008 verabschiedeten Bundesbeschluss zu ändern, ohne dabei das Sanierungsziel für die IV aus den Augen zu verlieren.


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