Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes

Bern, 26.08.2009 - Das CO2-Gesetz bildet in der Schweiz die Basis für die Klimapolitik und regelt die Massnahmen bis 2012. Es muss deshalb für die Zeit ab 2013 weiterentwickelt werden. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Botschaft. Dieser Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes ist als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» vorgesehen.

Das bis 2012 geltende CO2-Gesetz verpflichtet den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für weiterführende Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen ab 2013 zu unterbreiten. Damit will die Schweiz den Ausstoss von Klima schädigenden Treibhausgasen (insbesondere CO2) weiter senken und somit ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen (siehe Faktenblatt 2).

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2009 eine entsprechende Botschaft ans Parlament überwiesen. Die Eckpunkte der CO2-Gesetzesrevision hatte der Bundesrat an einer Sitzung vom 6. Mai 2009 bereits festgelegt. Der Bundesrat schlägt vor, die Gesetzesrevision als indirekten Gegenvorschlag der eidgenössischen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» (siehe Kasten) gegenüberzustellen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen

Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen der Schweiz mindestens um 20 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Dafür sind unter anderem folgende Massnahmen vorgesehen:

  • Weiterführung der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen von 36 Franken pro Tonne CO2 und der Möglichkeit zur Abgabebefreiung für Unternehmen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu CO2-Reduktionen verpflichten.
  • Teilzweckbindung der CO2-Abgabe im Umfang von maximal 200Millionen CHF pro Jahr zur Finanzierung CO2-wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich (Sanierung von Dach, Fenstern, Fassade, Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Energien). Je nach Entwicklung der Ölpreise kann der Abgabesatz in zwei Stufen erhöht werden, falls dies zur Zielerreichung notwendig sein sollte. Das Gesetz fordert die Kantone zudem auf, mit Unterstützung des Bundes dafür zu sorgen, dass die jährlichen CO2-Emissionen aus mit fossilen Energieträgern beheizten Gebäuden kontinuierlich vermindert werden.
  • Es kann auch eine CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffen eingeführt werden, falls dies zur Zielerreichung notwendig sein sollte;
  • Verbindlicher CO2-Emissionszielwert für den Durchschnitt der neu verkauften Personenwagen;
  • Einführung der Pflicht für Hersteller und Importeure von fossilen Treibstoffen, mindestens einen Viertel der verursachten Treibstoffemissionen durch Treibhausgas mindernde Massnahmen im In- oder Ausland zu kompensieren;
  • Weiterführung und Verbesserung des bestehenden Emissionshandelssystems (ETS) für energieintensive Unternehmen im Hinblick auf eine Verknüpfung mit dem europäischen System. Angestrebt wird ein Zusammenschluss mit dem europäischen Emissionshandelssystem.
  • Koordination der notwendigen Anpassungsmassnahmen an die nicht mehr zu verhindernde Klimaänderung durch den Bund.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind so ausgestaltet, dass das Reduktionsziel von minus 20 Prozent im Vergleich zu 1990 per 2020 erreicht wird. Da von den Industrieländern jedoch stärkere Anstrengungen gefordert werden, damit die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem ungefährlichen Niveau stabilisiert werden kann, ist die Schweiz bereit, das Reduktionsziel auf bis zu minus 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 erhöhen. Dies hängt jedoch vom Ergebnis der UNO-Klimakonferenz im Dezember 2009 in Kopenhagen ab (siehe Faktenblatt 2). Der Bundesrat legt in der Botschaft die Strategie zur Einhaltung dieses höheren Ziels dar.

Sollte die Staatengemeinschaft an der Klimakonferenz in Kopenhagen Beschlüsse fassen, die mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf nicht vereinbar sind, wird der Bundesrat spätestens im Rahmen der Botschaft zur Ratifikation des Kyoto-Nachfolgeabkommens dem Parlament allfällig notwendige Anpassungen des CO2-Gesetzes unterbreiten.

Moderate volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Reduktionsmassnahmen bis zum Jahr 2020 sind moderat. Es ist mit keinen nennenswerten Wachstums- und Wohlstandseinbussen zu rechnen. Zudem sind keine gravierenden Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur der Schweiz zu erwarten.

Parallel zur Beratung der CO2-Gesetzesrevision für die Zeit nach 2012 laufen zurzeit verschiedene Teilrevisionen am bestehenden CO2-Gesetz. Diese Arbeiten sind in der Botschaft berücksichtigt (siehe Faktenblatt 1).

 

KASTEN
Volksinitiative "Für ein gesundes Klima"

Die eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» verlangt eine Reduktion der ausgestossenen Treibhausgase um mindestens 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990; dies durch die Umsetzung von Massnahmen im Inland. Hintergrund bildet die Forderung, die globale Klimaerwärmung langfristig auf maximal 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken.

Der Bundesrat anerkennt den dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf. Mit dem Vorschlag zur Revision des CO2-Gesetzes nimmt er das Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative auf und legt verbindliche Reduktionsziele bis 2020 fest. Er empfiehlt der Bundesversammlung die Volksinitiative zur Ablehnung, da die verfassungsrechtliche Verankerung eines Inland-Reduktionsziels von minus 30 Prozent zu wenig Flexibilität zulässt.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat in beschränktem Umfang auch die Nutzung ausländischer Emissionszertifikate zulassen und damit die volkswirtschaftlichen Kosten senken. Dieser Ansatz ist integraler als die Volksinitiative: Neu fallen alle international geregelten Treibhausgasemissionen und Senkenleistungen sowie die Anpassung an die Klimaänderung in den Geltungsbereich des Gesetzes.


Adresse für Rückfragen

Bruno Oberle, Direktor Bundesamt für Umwelt BAFU, 031 322 90 00
Andrea Burkhardt, Chefin Sektion Klima BAFU, 031 322 64 94



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