Botschaft über die Standortförderung 2012-2015

Bern, 23.02.2011 - Der Bundesrat hat am 23. Februar 2011 die Botschaft über die Standortförderung 2012-2015 verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Finanzierung sowie den unterbreiteten Gesetzesvorlagen kann der Bund die bewährte Aussenwirtschaftsförderung fortführen, die Tourismuspolitik strategisch neu ausrichten und die erfolgreichen Projekte im Bereich E-Government weiter voran treiben.

Die Wirtschafts- und Standortpolitik des Bundes bildet den Rahmen für die Standortförderung 2012-2015. Ihr Ziel es ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz langfristig zu erhalten. Die Standortförderung des Bundes umfasst die Instrumente der Exportförderung, der Standortpromotion, der Tourismuspolitik, der KMU-Politik und der Regionalpolitik. Die vorliegende Botschaft erlaubt erstmals eine Gesamtübersicht über alle Instrumente der Standortförderung des Bundes sowie eine zeitlich koordinierte Finanzierung der entsprechenden Massnahmen.

Ende 2011 läuft die Finanzierung folgender Instrumente der Standortförderung aus: die Exportförderung und die Promotion zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen in der Schweiz (Standortpromotion), die touristische Landeswerbung (Schweiz Tourismus) sowie das E-Government. Mit der vorliegenden Botschaft werden des Weiteren dem Parlament eine neue Gesetzesgrundlage und ein Finanzierungsbeschluss über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) unterbreitet. Ferner soll das Bundesgesetz über die befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV), das bis Ende 2011 läuft, bis Ende 2015 verlängert werden. Das Bundesgesetz zum gewerblichen Bürgschaftswesen und der Finanzierungsbeschluss betreffend der Neuen Regionalpolitik (NRP) erfahren rein technische Anpassungen.

Der Bundesrat beantragt zur Finanzierung der Exportförderung 2012-2015 einen Zahlungsrahmen von 75 Millionen Franken und für die Standortpromotion im gleichen Zeitraum 20,4 Millionen Franken. Die Mittel für die Exportförderung sollen es der Osec erlauben, den exportorientierten KMU bei ihrer internationalen Markterschliessung weiterhin bedürfnisgerechte Dienstleistungen anbieten zu können. Die Nachfrage nach solchen Beratungsleistungen dürfte weiter steigen. Bei der Standortpromotion soll - gemeinsam mit den Kantonen - der einheitliche Auftritt der Schweiz als Wirtschaftsstandort im Ausland weiter gestärkt werden.

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2010 eine Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz gutgeheissen. Diese Strategie sieht unter anderem die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) vor, welche den Vollzug von Innotour modernisieren und die Befristung der gesetzlichen Grundlage aufheben soll. Die Totalrevision von Innotour stiess in der Vernehmlassung auf ein positives Echo. Zur Finanzierung wird für die Jahre 2012-2015 ein Zahlungsrahmen von 20 Millionen Franken beantragt. Weiter wird mit der Botschaft über die Standortförderung 2012-2015 für Schweiz Tourismus ein Zahlungsrahmen von 187,3 Millionen Franken beantragt. Darin inbegriffen sind 12 Millionen Franken zur Fortführung eines Impulsprogramms für den Schweizer Tourismus, das vom Bundesrat hinsichtlich der Abfederung der Frankenstärke am 16. Februar 2011 beschlossen wurde. Insgesamt sollen im Rahmen dieses Impulsprogramms in den Jahren 2011 und 2012 24 Millionen Franken zusätzliche Bundesmittel für die touristische Landeswerbung von Schweiz Tourismus eingesetzt werden.

Schliesslich wird mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für KMU für die Jahre 2012-2015 ein Zahlungsrahmen von 13,1 Millionen Franken beantragt. Der Bereich E-Government wird in Abstimmung mit dem Informatikstrategieorgan des Bundes (ISB) umgesetzt. Die verschiedenen Projekte tragen zur administrativen Entlastung der KMU bei und sollen 2012-2015 verstärkt in die Prozesse der öffentlichen Verwaltung integriert werden.

Für die Finanzierung der Standortförderung 2012-2015 beantragt der Bundesrat:

  • 75 Millionen Franken Zahlungsrahmen für die Exportförderung
  • 20,4 Millionen Franken Zahlungsrahmen für die Standortpromotion
  • 187,3 Millionen Franken Zahlungsrahmen für Schweiz Tourismus (inkl. 12 Millionen Franken Impulsprogramm für 2012)
  • 20 Millionen Franken Zahlungsrahmen für Innotour
  • 13,1 Millionen Franken Zahlungsrahmen für E-Government-Aktivitäten


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