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Mit diesen Änderungen bleiben Bankeinlagen pro Einleger und Bank bis zu einem Betrag von 100‘000 Franken geschützt, und die Banken sind auch künftig verpflichtet, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten. Weiter treten definitiv in Kraft eine grosszügigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank, die Anhebung des durch die Banken maximal garantierten Betrags auf 6 Milliarden Franken und die gesonderte und zusätzliche Privilegierung von Einlagen bei Vorsorgestiftungen im Konkursfall. Ebenfalls in Kraft treten diverse Verbesserungen im Sanierungsverfahren von Banken, darunter namentlich das neue Instrument der separaten Weiterführung von einzelnen Bankdienstleistungen, die Verkürzung der Auszahlungsfrist für gesicherte Einlagen und vereinheitlichte Regelungen zur Insolvenz von weiteren Teilnehmern am Finanzmarkt sowie zur Anerkennung ausländischer Insolvenzmassnahmen.