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Vor allem für die Helikopter-Piloten, aber auch für die Fliegerei generell, ist die Kenntnis möglicher Hindernisse am Boden ein wichtiges Sicherheitselement. Als Luftfahrthindernisse gelten in überbautem Gebiet Objekte mit mehr als 60 Metern Höhe, und im offenen Gelände mit mehr als 25 Metern Höhe sowie Hochspannungsleitungen. Diese Hindernisse müssen dem BAZL gemeldet werden. Alle zwei Wochen werden die Daten aktualisiert den Piloten zur Verfügung gestellt, bisher auf Papier und neu nun auch elektronisch. Dazu arbeitet das BAZL mit dem bestehenden Webshop von swisstopo zusammen, wo die Daten bezogen werden können.
Für die Nutzung der Daten haben die Interessenten eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen, welche unter anderem die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Daten festlegt. Zudem wird eine Gebühr erhoben. Dabei dienen die Gebühren ausschliesslich der Finanzierung der Aufwendungen von swisstopo.