Tourismusresort Andermatt: Bundesrat genehmigt Urner Richtplan

Bern, 31.01.2007 - Der Bundesrat hat die Anpassung des Urner Richtplans genehmigt. Sie legt die raumplanerischen Bedingungen für die Realisierung des Tourismusresorts in Andermatt fest. Mit ihrer Genehmigung verlangt die Landesregierung die besondere Berücksichtigung der Anliegen des Landschafts- und Naturschutzes.

Mit dem Bau des Tourismusresorts in Andermatt sollen rund 3000 Gästebetten in Hotels, Appartements und Villen sowie ein Golfplatz entstehen. Die Realisierung dieser Ferienanlage stärkt die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung Andermatts, des Urserntals und des ganzen Kantons. Mit der Anpassung des kantonalen Richtplans legt der Kanton Uri seine übergeordneten raumplanerischen Ziele und Massnahmen fest, die bei der Umsetzung des Vorhabens massgebend sind.

Der Bundesrat hat diese Richtplananpassung nun genehmigt. Er verpflichtet den Kanton, mit siedlungs- und landschaftsplanerischen Massnahmen das Ortsbild und die Landschaft des Urserntals zu schützen. Der Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) enthält spezifische Anforderungen an die Siedlungs- und Verkehrsplanung der Gemeinde und an die Planung, Realisierung und den Betrieb der Golfanlage: Der Kanton soll das neue Ferienresort optimal mit dem bestehenden Siedlungsgebiet verknüpfen und der Golfbetrieb soll auf die verbleibende Landwirtschaft und den Landschafts- und Naturschutz Rücksicht nehmen.


Adresse für Rückfragen

Pierre-Alain Rumley, Direktor Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. 031 322 40 51
Fred Baumgartner, Leiter Sektion Siedlung und Landschaft, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. 031 322 40 54



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