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Dabei konnte festgestellt werden, dass die Unternehmen die geforderten Sofortmassnahmen umgesetzt und darüber hinaus bereits weitere Schritte eingeleitete haben, die in die Richtung der vom BAZL anvisierten Vorkehrungen gehen. Die Unternehmen erhalten nun bis Anfang Dezember 2004 Zeit, die weiteren erforderlichen Massnahmen im Detail zu definieren. Anschliessend wird das BAZL die Massnahmen prüfen und, sofern sie ausreichend sind, genehmigen. Deren Umsetzung durch die Unternehmen wird das Amt hernach mit Inspektionen kontrollieren. Bei den Massnahmen handelt es sich neben organisatorischen Aspekten vor allem um Ausbildungs- und Sensibilisierungsaktivitäten im Bereich der Schutzmassnahmen.
Die Erkenntnisse aus den beiden Tests haben das BAZL zudem veranlasst, kleinere Anpassungen am Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt vorzunehmen, welches als Basis für sämtliche Schutzmassnahmen in der schweizerischen Aviatik dient. Das Sicherheitsprogramm fusst auf den internationalen Normen und ist von sämtlichen Unternehmen, die im internationalen Luftverkehr ab der Schweiz tätig sind, einzuhalten.