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Der Bund hat diesen Gesuchen nun stattgegeben. So stellte das UVEK die Plangenehmigung für das ILS 28 sowie die Verlängerung der Anflugbefeuerung aus, und das BAZL genehmigte die notwendigen Änderungen im Betriebsreglement. Diese beinhalten in einer ersten Phase eine Modifikation der Anflüge auf das Drehfunkfeuer (VOR) und später auf das ILS 28. Mit diesen Anflugverfahren will der Flughafen Zürich die betrieblichen Voraussetzungen schaffen, um die Einschränkungen im deutschen Luftraum kompensieren zu können. Mit der Modifikation des bestehenden VOR-Anflugverfahrens wird zudem eine nach dem Unfall von Bassersdorf vom Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) ausgesprochene Sicherheitsempfehlung umgesetzt.
Gegen die Gesuche für die Installation von ILS auf den Pisten 28 und 34, die gemeinsam aufgelegen waren, gingen 5500 Einsprachen ein. Einsprecher können die Entscheide zum ILS 28 an die Rekurskommission des UVEK und hernach ans Bundesgericht weiterziehen. Allfälligen Beschwerden ist jedoch die aufschiebende Wirkung entzogen worden. Die Installation des ILS 34 hatten UVEK und BAZL im Sommer 2003 bewilligt.ILS-Anflüge auf die Piste 28 werden erst gegen Ende Oktober 2005 möglich sein. Vorher muss das Flugsicherungsunternehmen Skyguide die notwendigen Installationen erstellen und testen. Zudem müssen die Fluglotsen für das neue Anflugverfahren ausgebildet werden.