Neues Fernmeldegesetz tritt am 1. April in Kraft

Bern, 09.03.2007 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das revidierte Fernmeldegesetz und die darauf basierenden Verordnungen am 1. April 2007 in Kraft zu setzen. Die Revision betrifft in erster Linie die sogenannte Entbündelung der letzten Meile sowie den Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen.

Das neue Gesetz zwingt die Swisscom dort, wo sie marktbeherrschend ist, ihrer Konkurrenz die Kupferkabel der Hausanschlüsse gegen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Die Verordnung regelt die Details der Entbündelung, wie etwa den Zugang zu den Ortszentralen oder den Quartierverteilkästen der Swisscom, wo die Konkurrentinen ihre Netze mit dem Kupfer der Swisscom verbinden. Bis die Entbündelung umgesetzt sein wird und die Kundinnen und Kunden die neuen Angebote der Konkurrenz der Swisscom tatsächlich nutzen können, wird es noch einige Zeit dauern. Mit ersten Angeboten ist gegen Ende Jahr zu rechnen.

Konsumentenschutz

Die neuen rechtlichen Grundlagen stärken den Konsumentenschutz im Bereich der Mehrwertdienste (Telefonnummern oder SMS mit erhöhten Tarifen). Wird eine  Rechnung für Mehrwertdienste bestritten, darf deswegen der Telefonanschluss nicht mehr gesperrt werden. Ferner werden Preisobergrenzen eingeführt (100 Franken als Grundgebühr, 10 Franken pro Minute, 5 Franken pro Minute bei SMS-Abonnementen, 400 Franken total pro Anruf oder Abonnement). Die bisher gültigen Preisbekanntgabepflichten gelten weiterhin. Zudem müssen Anbieterinnen von Mehrwertdiensten in einem Land ansässig sein, das Klagen von Schweizer Kunden vor Schweizer Gerichten gegen diese Anbieterinnen erlaubt. Zusätzlich wird der Zugang zu Erotikdiensten für Minderjährige von vorneherein so weit wie möglich gesperrt.

Als weitere Massnahmen zum Schutz der Konsumenten wird eine Schlichtungsstelle für Konsumentenstreitigkeiten eingerichtet und Spam wird grundsätzlich verboten. Bei Mobilfunkanrufen müssen die Kunden im Voraus informiert werden (z.B. über ein akustisches Signal), ob sie auf ein anderes Netz anrufen.

Lehrstellen

Telekomfirmen müssen neu eine Mindestzahl von Lehrstellen anbieten. Die Zahl entspricht drei Prozent ihrer Vollzeitstellen.


Adresse für Rückfragen

Peter Fischer, Stv. Dir. BAKOM, 032 327 55 99



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-11366.html