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Vor dem Militärgericht 2 hat am 15. und 16. März 2007 in Yverdon die Hauptverhandlung gegen drei wegen Rassendiskriminierung und weiterer Delikte angeklagte Angehörige der Armee stattgefunden. Zu beurteilen waren herabsetzende Äusserungen der Angeklagtengegenüber Juden, Schwarzen und Ausländern, das öffentliche Nachmachen des Hitlergrusses sowie Munitionsdiebstähle. Für diese Handlungen, die in der Grenadier-Rekrutenschule von Isone im Sommer 2005 stattgefunden hatten, verurteilte das Militärgericht 2 nun einen Unter¬offizier zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 80.-, einen zweiten Unteroffizier zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu Fr. 60.- und einen Soldaten zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu Fr. 100.-. Alle drei Strafen wurden bedingt ausgesprochen unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Gegen diese Urteile kann innerhalb von fünf Tagen nach der mündlichen Eröffnung Appellation erhoben werden. Ein weiterer Angeklagter aus der Deutschschweiz wird sich am 20. April 2007 vor Militärgericht 4 wegen Rassendiskriminierung zu verantworten haben.