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Im Rahmen eines von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahrens soll ein Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei für die Untersuchung wichtige Informationen verschwiegen haben. In der Folge reichte die Bundeskriminalpolizei gegen diesen Mitarbeiter Strafanzeige wegen Falschaussage (Art. 307 StGB) und Begünstigung (Art. 305 StGB) ein.
Da die Bundeskriminalpolizei und die Bundesanwaltschaft eng zusammenarbeiten, kann das Verfahren nicht von der Bundesanwaltschaft selber geführt werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat den Waadtländer Instruktionsrichter Jacques Antenen als ausserordentlichen Bundesanwalt eingesetzt.