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Durch die seit Ende 2001 mehrfach ausgebaute Sicherheitsaufsicht und die laufende Reorganisation haben sich die personellen Ressourcen des BAZL weiter verknappt. Die einzige Möglichkeit, um kurzfristig Personal für sicherheitsrelevante Tätigkeiten freizubekommen, besteht in der Sistierung von Dossiers, die keinen direkten Bezug zur Sicherheit haben. Die Geschäftsleitung des Amtes hat deshalb die nicht sicherheitsrelevanten Tätigkeiten neu nach Prioritäten geordnet und verschiedenen Bereiche geprüft, in denen durch einen temporären Verzicht auf Weiterbearbeitung personelle Mittel verfügbar gemacht werden könnten.
Nach einer umfassenden Interessenabwägung hat das UVEK entschieden, drei Projekte für maximal ein Jahr zurückzustellen. Eine ebenfalls geprüfte Sistierung von Bewilligungsverfahren für neue Betriebe fiel dagegen ausser Betracht. Das BAZL kann somit 2,5 Stellen unmittelbar mit Sicherheitsaufgaben in den Bereichen Flugsicherung und Unterhaltsbetriebe betrauen. Durch den Entscheid tangiert sind etwa die Zulassungsarbeiten für Ecolight-Fluggeräte. Seit dem Grundsatzentscheid des UVEK vor rund einem Jahr, das Verbot von Ecolight-Flugzeugen in der Schweiz aufzuheben, erarbeitet das BAZL in Zusammenarbeit mit dem Aero-Club die genauen Kriterien für die Zulassung solcher Fluggeräte. Als Folge des Unterbruchs werden die ersten Ecolight-Flugzeuge nicht vor 2005 in die Luft gehen können.Das zweite betroffene Projekt ist die Überprüfung der Gebirgslandeplätze im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Hier werden die Arbeiten beim Vorliegen eines Entwurfs für das Konzept unterbrochen. Das Konzept dient als Grundlage für die eigentliche Überprüfung der 42 Gebirgslandeplätze. Beim dritten Projekt handelt es sich um Grundlagenarbeiten für G-BAS (Ground-based Augmentation System), ein System zur Nutzung von Daten aus der Satelliten-Navigation. Während des temporären Rückzugs des BAZL aus der entsprechenden Arbeitsgruppe wird die Flugsicherung Skyguide die Arbeiten selbständig weiterführen.