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Aufgrund dieser ersten Erfahrungen nahm das BAZL umgehend Kontakt mit den deutschen Fachstellen auf. In einem Gespräch einigten sich beide Seiten auf eine Präzisierung der Ausnahmeklausel der deutschen Verordnung. Demnach können Anflüge auch während den Sperrzeiten am Morgen und Abend von Norden her erfolgen, wenn die Sicht zwar ausreichend wäre für Süd- oder Ostanflüge, im Endanflugbereich jedoch Wolkenfetzen hängen. In Fällen von sich rasch ändernden Wetterbedingungen kann die Schweizer Flugsicherung Skyguide zudem ebenfalls die Ausnahmeklausel in Anspruch zu nehmen. Dadurch können vor allem an Wochenenden häufige Konzeptwechsel innert kurzer Zeit vermieden werden. Abgesehen von dieser Präzisierung bleibt die deutsche Verordnung unverändert in Kraft.
An einer Sitzung Mitte November werden die Schweizer und die deutschen Behörden eine erste Bilanz über das neue Anflugregime ziehen und das weitere Vorgehen festlegen.