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Der von den Eidg. Räten abgelehnte Staatsvertrag hätte nebst den Regelungen für die Benutzung des deutschen Luftraumes bei Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich auch eine klare zwischenstaatliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Flugsicherungsdienste in Süddeutschland durch die Schweiz enthalten. Bei ihren Gesprächen Ende Juni in Bonn einigten sich die beiden Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Manfred Stolpe nicht nur auf einen Aufschub der Verschärfungen der inzwischen von Deutschland in Kraft gesetzten Verordnung für Anflüge auf den Flughafen Zürich, sondern vereinbarten auch neuerliche Gespräche über die Organisation der Flugsicherung im Grenzbereich der zwei Staaten.
Heute haben sich in Zürich Delegationen aus den zuständigen Fachinstanzen Bundesamt für Zivilluftfahrt und Deutsches Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu einer ersten Aussprache über die künftige Regelung der Flugsicherung getroffen. Einerseits ging es um generelle Fragen der Flugsicherung, anderseits um Modalitäten für die weiteren Gespräche.Die beiden Delegationen verabredeten ein nächstes Treffen für den Herbst. In der Zwischenzeit soll eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten beider Länder technisch-betriebliche Möglichkeiten analysieren. Ziel der Gespräche mit Deutschland ist es, ein Konzept für die Organisation der Flugsicherung zu entwickeln, das die Sicherheit im Flugverkehr garantiert, einen technisch einwandfreien Verkehrsfluss ermöglicht und die anstehenden europäischen Entwicklungen miteinbezieht. Allfällige Verhandlungen über die von Deutschland verfügten Einschränkungen in seinem Luftraum waren nicht Gegenstand der heutigen Aussprache.