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Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich (Unique) wird die raumplanerischen Rahmenbedingungen für den Betrieb festlegen und ist eine Voraussetzung für die Genehmigung des definitiven Betriebsreglements, welches der Flughafen noch beim BAZL einreichen muss. Anlass für das Gespräch war die neue Lage für den Flughafen Zürich, die sich durch die deutsche Verordnung ergeben hat. Diese ist im Vergleich zum abgelehnten Staatsvertrag wesentlich restriktiver. Nachdem sich die SIL-Koordination und die Arbeiten am entsprechenden Objektblatt bisher an den Vorgaben aus dem Staatsvertrag orientierten, gilt es nach der Ablehnung des Vertrags durch das Eidg. Parlament gegebenenfalls die deutsche Verordnung zu berücksichtigen.
Die vom UVEK bei der EU-Kommission eingeleiteten gerichtlichen Schritte gegen die deutsche Verordnung sowie die Klage von Flughafen Zürich und Swiss bei einem deutschen Gericht haben für das weitere Vorgehen beim SIL nun aber Konsequenzen. So können das SIL-Objektblatt und das definitive Betriebsreglement nicht wie geplant im Verlauf dieses Jahres in die Anhörung beziehungsweise die öffentliche Auflage gebracht werden. Die Teilnehmer des heutigen Koordinationsgesprächs waren der Meinung, dass die vom Kanton Zürich nach Abschluss des SIL-Prozesses im letzten Jahr ins Spiel gebrachten Varianten «Ist» und «Ist plus» vertieft diskutiert und bestehende Unklarheiten beseitigt werden sollen. Insbesondere gilt es abzuklären, in welchen zeitlichen Fristen die Variante «Ist plus» sowie die von den Nachbarkantonen favorisierte Verteilvariante «BV2» umgesetzt werden könnten.Der aktualisierte Ablaufplan für das SIL-Objektblatt und das Betriebsreglement sowie für die Richtplanung des Kantons Zürich ist unter folgender Adresse im Internet zu finden:
http://www.aviation.admin.ch/d/themen/infrastr/bk_zrh.pdf