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Die Erträge aus der Kerosinbesteuerung fliessen heute einerseits in die allgemeine Bundeskasse (50 Prozent des Reinertrages) und anderseits in den Strassenverkehr (50 Prozent des Reinertrages sowie 100 Prozent des Treibstoffzuschlags). Steuerpflichtig sind Flüge im Inland und zu privaten Zwecken, nicht jedoch kommerzielle Flüge mit Bezug zum Ausland. Mit der Änderung von Artikel 86 will der Bundesrat für die aus dem Luftverkehr stammenden Gelder eine analoge Lösung wie für die Erträge des Strassenverkehrs schaffen: Die eine Hälfte des Reinertrages fliesst in die Bundeskasse, die andere Hälfte und der Treibstoffzuschlag kommen der Luftfahrt zugute.
Die Gelder sollen für Massnahmen auf den Gebieten Umweltschutz, technische Sicherheit und Schutzmassnahmen vor kriminellen Übergriffen verwendet werden. Die Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung beliefen sich in den letzten Jahren auf durchschnittlich rund 60 Millionen Franken. Nach Abzug des Anteils für die Bundeskasse und von Beiträgen, welche der Bund bereits bisher für den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten auf Schweizer Flugzeugen eingesetzt hat, würden pro Jahr zusätzlich rund 30 Millionen Franken für die Bereiche Umweltschutz, technische Sicherheit und Schutzmassnahmen verbleiben.
In der Vernehmlassung ist das Ansinnen des Bundesrates mehrheitlich auf ein positives
Echo gestossen. Der Bundesrat hat heute vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Das UVEK wird gestützt darauf eine Botschaft an die Eidgenössischen Räte erarbeiten.