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Die Schweiz hat deshalb ein hohes verkehrs- und wirtschaftspolitisches Interesse, die deutschen Beschränkungen von der EU-Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen überprüfen zu lassen. Ziel des Bundesrates ist es, dass die deutschen Anordnungen aufgehoben oder zumindest bis zur Einrichtung einer stabilen Alternative aufgeschoben werden. Ergänzend soll auch ein Gesuch um Aufschub der Wirkung der deutschen Massnahmen bis zum Entscheid der EU-Kommission über den schweizerischen Antrag gestellt werden.
Die Erfolgschancen eines entsprechenden Überprüfungsantrags der Schweiz bei der EU-Kommission sind schwierig abzuschätzen. Dies vor allem deshalb, weil das geltende Recht eine Vielzahl von Auslegungsfragen aufwirft und der EU-Kommission namentlich bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit der deutschen Anordnungen einen erheblichen Ermessenspielraum einräumt. Eine wesentliche Rolle für die Beurteilung durch Brüssel dürfte spielen, ob die Schweiz konkrete Anstrengungen zur Entlastung Süddeutschlands vom Flugverkehr unternimmt. Der Bund engagiert sich auf allen Ebenen, um den Schaden der deutschen Verordnung zu begrenzen.