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Bei den Arbeiten am SIL tauchte hinsichtlich der Gebirgslandeplätze die Frage auf, wie Konflikte mit Naturschutz- und Erholungsgebieten sowie Wildlebensräumen gelöst werden können. Der Bundesrat beauftragte deshalb das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), das Netz der Gebirgslandeplätze generell zu überprüfen. Wo sich Konflikte durch eine restriktive Nutzung nicht beseitigen lassen, sollen bestehende Gebirgslandeplätze durch besser geeignete Stellen ersetzt werden. Generell zu überprüfen ist auch die Grundsatzfrage, ob und in welchem Ausmass das Heliskiing weiterhin erlaubt bleiben soll. Eine weitere eng mit diesem Auftrag verbundene Massnahme ergibt sich aus dem Landschaftskonzept Schweiz (LKS), wonach im SIL einzelne hochalpine Gebiete, die sich besonders für die stille Erholung eignen, als Ruhezonen auszuscheiden sind.
Die Überprüfung der Gebirgslandeplätze ist inzwischen unter Federführung des BAZL und in enger Zusammenarbeit mit dem für den Natur- und Landschaftsschutz zuständigen Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) angelaufen. In die Arbeiten einbezogen sind neben weiteren Bundesstellen vor allem die Kantone sowie die interessierten Luftfahrt-, Tourismus- und Umweltschutzkreise. Als erstes sind die Interessenkreise zu zwei Fachseminaren eingeladen: heute in Chur für die Kantone Glarus, Graubünden, Tessin und Uri, am 27. März in Brig für die Kantone Bern, Waadt und Wallis. Die Teilnehmer erhalten dabei Einblick in die Grundlagen, lernen die verschiedenen Ziele und Ansprüche kennen und können sich anhand von Fallbeispielen zu Konfliktsituationen und möglichen Lösungen äussern. Ende 2003 soll ein Konzeptentwurf vorliegen und dem Bundesrat Bericht erstattet werden. Die Verabschiedung des Kapitels Gebirgslandeplätze im SIL durch die Landesregierung ist für Ende 2004 vorgesehen.