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Der Bundesrat nahm gestützt auf die Beurteilung des Zürcher Regierungsrats davon Kenntnis, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Flughafens Zürich bis auf weiteres gesichert ist. Dennoch ist nicht auszuschliessen, dass die Betreibergesellschaft durch eine längerfristige ungünstige Entwicklung des Luftverkehrs in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte. Trotzdem ist der Bundesrat der Meinung, dass in einem solchen Fall eine finanzielle Unterstützung des Flughafens durch den Bund nicht in Frage kommen kann. Dies hat er bereits in der Botschaft zum finanziellen Engagement zugunsten der Fluggesellschaft Swiss im Spätherbst 2001 klar zum Ausdruck gebracht. Nebst dem Flughafen selber sei es Sache des Kantons Zürich als Mehrheitsaktionär, beim Erkennen von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Flughafens dafür zu sorgen, dass rechtzeitig Massnahmen ergriffen würden.
An seiner heutigen Sitzung fällte der Bundesrat auch einen Entscheid zu einem Darlehensgesuch des Flughafens Basel-Mülhausen. Gegen ein solches Darlehen sprechen zum einen grundsätzliche rechtliche Argumente. So verbietet das Subventionsgesetz Finanzhilfen in Fällen, in denen die Bauarbeiten bereits vor der definitiven Zusage von Geldern in Angriff genommen worden sind. Zudem ist für den Bundesrat nicht ausgeschlossen, dass die Gewährung eines Darlehens an den Flughafen Basel-Mülhausen ähnliche Begehren der Flughäfen Zürich oder Genf nach sich ziehen könnte. Mit Blick auf die düsteren Aussichten bei den Bundesfinanzen schliesslich sieht die Landesregierung derzeit keinen Spielraum, um solchen Anliegen - selbst wenn keine rechtlichen Aspekte im Weg stünden - entsprechen zu können.