Bundesamt für Migration kontert Vorwürfe

Bern-Wabern, 03.08.2007 - 

Entgegen den Behauptungen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe stützt das Bundesverwaltungsgericht die Nichteintretensentscheide des Bundesamtes für Migration. 

Das Bundesverwaltungsgericht stützt in seinen zwei veröffentlichten Urteilen die Nichteintretensentscheide des Bundesamtes für Migration (BFM) und weist die entsprechenden zwei Beschwerden ab. In beiden Urteilen kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die neuen Nichteintretenstatbestände sowie die Beschwerdefrist völkerrechtskonform sind. 

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil aufgrund einer Gesamtbetrachtung zum Schluss, dass dem Begriff der "Reise- und Identitätspapiere" im neuen Art. 32 Abs. 2 Bst. a Asylgesetz ein enges Verständnis zugrunde liegt. Die Regelung sollte sowohl die einwandfreie Feststellung der Identität als auch die sichere Durchführung der Rückschaffung ermöglichen. Das Bundesverwaltungsgericht hält weiter fest, dass die Staatsangehörigkeit aus dem Indentitätspapier hervorgehen muss und weist ausdrücklich darauf hin, dass nach der neuen Regelung Fahrausweise und Schulzeugnisse nicht mehr genügen sollen, da diese keinen eindeutigen Schluss auf die Identität zulassen.  

Bezüglich des Prüfungsumfangs bei der Nichteinreichung von Identitätspapieren hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Gesetzgeber eine Verschärfung einführen wollte, um den Anreiz, Identitätspapiere einzureichen, zu verstärken. Das Nichteintreten ist gemäss Bundesverwaltungsgericht in jenen Fällen ausgeschlossen, die einer eingehenden Prüfung bedürfen. Das Bundesamt Migration nimmt dieses Anliegen ernst.

 


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Brigitte Hauser-Süess, Bundesamt für Migration, Tel. +41 (0)31 325 93 50


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