Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Unique, Skyguide und BAZL haben auf operativer Ebene bereits im letzten Herbst die Arbeiten zur Abklärungen der Machbarkeit des gekröpften Nordanflugs aufgenommen. Nach Art. 36c des Luftfahrtgesetzes ist grundsätzlich der Flugplatzhalter für die Festlegung von An- und Abflugverfahren im Rahmen des Betriebsreglementes zuständig. Das BAZL genehmigt das Betriebsreglement. Skyguide ist für die Einbindung neuer An- und Abflugverfahren in die Luftraumstruktur zuständig. Die gekröpften Nordanflüge stellen ein neues Verfahren dar, das von den ICAO-Standards abweicht. Die Entwicklung dieses Verfahrens setzt deshalb zusätzliche Abklärungen zur Zertifizierbarkeit voraus. Die Zuständigkeiten für diese Verfahrensschritte wurden mittlerweile vom BAZL unter Einbezug von Unique und Skyguide geklärt. Der entsprechende Vorgehensvorschlag des BAZL soll demnächst von den Führungsorganen der drei Akteure verabschiedet und kommuniziert werden.