Weko macht Auflagen zum Zusammenschluss Migros/Denner

Bern, 04.09.2007 - Mit Entscheid vom 3. September 2007 hat die Wettbewerbskommission (Weko) bei der Übernahme von Denner durch Migros Auflagen auferlegt. Kurzfristig stärkt die Übernahme die Migros und begründet eine kollektiv marktbeherrschende Stellung zwischen Migros und Coop auf dem Lebensmittel-Detailhandelsmarkt. Langfristig wird dieser Effekt im Discountsegment durch die ausländische Konkurrenz abgeschwächt. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit sprach die Weko kein Verbot aus. Sie schreibt aber einschneidende Auflagen für eine Dauer von sieben Jahren vor, um die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses zu limitieren.

Diese Auflagen haben zum Ziel, die operative Selbstständigkeit von Denner insbesondere hinsichtlich dessen Preis-, Sortiments- und Standortpolitik zu wahren. Zudem muss die Marke Denner am Markt erhalten bleiben und Denner-Verkaufsstellen müssen weiterhin mehrheitlich Markenartikel im Angebot führen. Somit haben die Konsumenten weiterhin eine Alternative zu Migros und Coop und den Markenartikelherstellern bleibt der Absatzkanal Denner erhalten. Ferner darf die Migros keine weiteren Unternehmen im Lebensmittel-Detailhandelsmarkt übernehmen.

Im Interesse des Wettbewerbs zwischen Detailhändlern muss Migros gegenüber allen Produkte-Lieferanten auf Exklusivitätsauflagen verzichten. Die Parteien sind zudem verpflichtet, für Schweizer KMU, die ausgelistet werden und sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, eine individuelle Lösung zu finden.

Eine durch die Weko zu bestimmende unabhängige Revisionsgesellschaft wird mit der Überwachung der Einhaltung der Auflagen betraut.

Gegen diesen Entscheid können die Parteien innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs einlegen.


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