Bundesrat überweist Entwurf eines Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen ans Parlament

Bern, 12.09.2007 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft und den Entwurf eines Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Zum einen enthält der Verfassungsartikel die zentralen Grundsätze, die bei jedem Forschungsvorhaben unter Einbezug des Menschen einzuhalten sind. Er verfolgt insbesondere das Ziel, die Würde und Persönlichkeit des Menschen zu schützen. Zum anderen soll der Verfassungsartikel den Bund ermächtigen, die Forschung am Menschen in einem Bundesgesetz zu regeln.

In der Schweiz sind die gesetzlichen Regelungen zur Forschung am Menschen heute lückenhaft und uneinheitlich. Ein Bundesgesetz über die Forschung am Menschen soll Abhilfe schaffen. Eine solche Gesetzgebung ist aber derzeit nicht möglich, weil dem Bund die entsprechende Kompetenz fehlt. Mit dem vorliegenden Verfassungsartikel soll sich das ändern: Der Bund wird damit ermächtigt, die Forschung am Menschen umfassend zu regeln. Primäres Ziel der Vorlage ist der Schutz von Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung. Es müssen aber auch die Forschungsfreiheit und die Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Menschenwürde als Grundrecht geht jedoch der Forschungsfreiheit in jedem Fall vor. Zu den wesentlichen im Verfassungsartikel festgelegten Grundsätzen für die Forschung am Menschen gehören unter anderem das Erfordernis einer Einwilligung nach Aufklärung sowie die Erfüllung besonderer Schutzanforderungen für Forschungsvorhaben mit urteilsunfähigen Personen. Erfasst wird nicht nur die Forschung mit Personen, sondern auch etwa die Forschung an biologischen Materialien menschlicher Herkunft, mit Personendaten und an verstorbenen Personen.

Vorausgesetzt die parlamentarische Beratung findet im Jahr 2008 statt, könnte der Verfassungsartikel bereits Anfang 2009 zur Abstimmung vor das Volk und die Stände kommen. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) wird zurzeit überarbeitet. Die Überweisung der Botschaft und des Entwurfs zur Beratung ans Parlament ist für den Herbst 2008 geplant.


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