Hygienemasken als Vorrat für den Pandemiefall weiterhin empfohlen

Bern, 18.09.2007 - Die im Schweizer Detailhandel erhältlichen Hygienemasken (chirurgische Masken Typ II und IIR, Norm EN 14683) entsprechen den von der EU festgelegten Qualitätsstandards, wie heute das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic bestätigte. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekräftigt daher seine Empfehlung vom letzten Mai und lädt die Bevölkerung ein, sich 50 Hygienemasken pro Person als Vorrat anzulegen, um einem Versorgungsengpass im Pandemiefall vorzubeugen. Bereits eingekaufte Masken entsprechen ebenfalls den Normen und können weiterhin aufbewahrt werden.

Nach Überprüfung der Qualität der im Schweizer Detailhandel erhältlichen Hygienemasken bestätigt Swissmedic die Einhaltung der vorgeschriebenen Standards. Diese Hygienemasken (chirurgische Masken Typ II und IIR, Norm EN 14683) können weiterhin für die vom BAG empfohlene Vorratshaltung im Pandemiefall erworben und aufbewahrt werden.

Das Risiko einer Grippepandemie hat nicht abgenommen. Trotz der getroffenen Massnahmen befällt die Vogelgrippe weiterhin immer wieder neue Geflügelbestände. Weltweit haben sich bis heute 328 Menschen mit dem H5N1 Virus angesteckt, 200 sind daran verstorben. Das Virus kann sich dahin verändern, dass es leicht von Mensch zu Mensch übertragbar wird und dadurch eine Grippepandemie auslöst.

Während einer Grippepandemie können die vom BAG empfohlenen, individuellen Hygienemassnahmen dazu beitragen, die Virusübertragung durch Tröpfchen zu vermindern und dadurch die Verbreitung einer pandemischen Grippe einzuschränken. Folgende individuellen Hygienemassnahmen werden im Pandemiefall empfohlen:

  • Regelmässiges Händewaschen mit Seife
  • Beim Husten und Niesen ein Papiertaschentuch verwenden und danach entsorgen
  • Händeschütteln vermeiden
  • In bestimmten, von den Behörden empfohlenen Situationen eine Hygienemaske tragen

Die genauen Situationen, in denen das Tragen der Schutzmasken in der Öffentlichkeit empfohlen wird, können erst nach Auftreten des pandemischen Virus definiert werden.

Der Bevölkerung wird empfohlen, sich frühzeitig einen Vorrat mit 50 Hygienemasken pro Person anzulegen, um einem möglichen Versorgungsengpass entgegenzuwirken. Das BAG empfiehlt ausschliesslich Hygienemasken (chirurgische Masken) vom Typ II oder IIR (Norm EN14683).


Adresse für Rückfragen

Jean-Louis Zurcher, Kommunikation BAG, Bern Tel. 031 322 95 05



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