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Der Flughafen Zürich hatte im Zusammenhang mit den Beschränkungen für die Benutzung des süddeutschen Luftraumes beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Gesuche für die Änderungen des Betriebsreglements und die Genehmigung von Anflughilfen eingereicht. Dabei ging es einerseits um die generelle Zulassung von Südanflügen, anderseits um die Installation eines ILS (Instrumentenlandessystems) für die Piste 34. Das Gesuch um Bewilligung von Südanflügen wurde vom Regierungsrat des Kantons Zürich unterstützt.
Dabei hatte das BAZL die Sicherheit der Anflugverfahren zu prüfen. Diese wurde bejaht und daher am 24. Juni bewilligt. Da die politischen Gegner von Südanflügen stets auch Sicherheitserwägungen vorbrachten und da das Vorgehen des BAZL im Falle Agno gewisse Irritationen auslösten, ordnete der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) letzten Montag eine erneute Überprüfung an. Zwar liegen keinerlei Indizien vor, dass das BAZL im Zusammenhang mit den Südanflügen nachlässig vorgegangen wäre. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmassnahme. In die Überprüfung sind neben dem BAZL auch Infrastrukturakteure (Flughafen, skyguide) einbezogen. Je nach Ergebnis der Überprüfung bleibt die Bewilligung aufrecht oder wird modifiziert.