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ComCom vergibt Konzession für Handy-TV an Swisscom Broadcast

Bern, 28.09.2007 - Im Rahmen eines Kriterienwettbewerbs vergibt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die landesweite Konzession für DVB-H an die Swisscom Broadcast AG. Die Konzessionärin soll anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 in den Austragungsstädten Basel, Bern, Zürich und Genf erste TV-Sendungen übers Handy anbieten und damit diese neue TV-Plattform baldmöglichst lancieren.

Um die ausgeschriebene landesweite Konzession für Handy-TV hatten sich die zwei Unternehmen Mobile TV Schweiz AG und Swisscom Broadcast AG beworben. Die beiden Bewerbungen wurden im Rahmen eines Kriterienwettbewerbs einer gründlichen Prüfung unterzogen. Die ComCom kommt zum Schluss, dass beide Bewerbungen sehr gut waren. Die bessere Bewerbung hat aber Swisscom Broadcast eingereicht und sie erhält deshalb den Zuschlag. Auf Grund der bestehenden Standorte und der Erfahrung mit TV-Verbreitung in der Schweiz kann Swisscom Broadcast einen schnellen Roll-out dieser neuen Technologie besser garantieren als ihre Mitbewerberin. Ziel ist es denn auch, bereits an der EURO 08 TV-Sendungen auf dem Handy empfangen zu können.

Diskriminierungsfreier Zugang zur Plattform für Handy-TV

Von grosser Bedeutung für die ComCom ist die Verpflichtung, dass die Konzessionärin Swisscom Broadcast allen TV-Veranstaltern und Fernmeldedienstanbietern den gleichen Zugang zu dieser Verbreitungsplattform zu angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen anbieten muss (vgl. Artikel 51 RTVG). Diese Verpflichtung wird in der Konzession festgeschrieben. So ist gewährleistet, dass alle Fernmeldedienstanbieter und TV-Veranstalter in gleicher Weise von dieser neuen Plattform profitieren können.

Vergabe mittels Kriterienwettbewerb

Die Bestimmung der Konzessionärin erfolgte mittels Kriterienwettbewerb. Dabei erhält diejenige Bewerberin den Zuschlag, welche die beste Bewerbung eingereicht hat. Die Auswertung der einzelnen Bewerbungen basierte auf den Kriterien, die mit der Ausschreibung bekannt gegeben wurden.
In einer detaillierten Auswertung wurde die Güte der beiden Bewerbungen anhand dieser Kriterien beurteilt. Swisscom Broadcast erreichte bei den Kriterien "Versorgung/Rollout", "Konzept/Umsetzung", "Kohärenz und Glaubwürdigkeit der Bewerbung" sowie auch beim "Business- und Serviceplan" bessere Noten. Beim Kriterium "Beitrag zur Medienvielfalt" schwang Mobile TV Schweiz oben auf. Somit hat Swisscom Broadcast die bessere Bewerbung vorgelegt.

Die Konzession

Die Konzession wird für die Dauer von 10 Jahren erteilt und umfasst 12 Versorgungsgebiete, die insgesamt die ganze Schweiz abdecken. In jedem Versorgungsgebiet erhält die Konzessionärin einen 8 MHz breiten Rundfunkkanal zur Verbreitung von TV-Programmen.
Da der DVB-H-Standard die effizienteste Nutzung der verfügbaren Frequenzen ermöglicht, empfiehlt die ComCom – wie auch die EU (siehe Kasten unten) – den Einsatz von DVB-H. Swisscom Broadcast hat sich in ihrer Bewerbung dementsprechend für den Einsatz dieses Standards entschieden.

Weiter enthält die Konzession folgende Verpflichtungen:

  • Swisscom Broadcast muss bis Ende Mai 2008 die in der Bewerbung angegebene Versorgung von rund 44% der Bevölkerung gewährleisten und bis Ende 2012 rund 60% versorgen. 
  • Mindestens 70% der Übertragungskapazität muss für die Verbreitung von Fernsehprogrammen genutzt werden.
  • Beim Netzaufbau muss die Konzessionärin die Vorgaben der Raumplanung, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) einhalten. Aufgrund der Bewerbung von Swisscom Broadcast ist zu erwarten, dass grösstenteils bestehende Antennenstandorte genutzt werden.

Neue rechtliche Grundlage

Gemäss den neuen rundfunk- und fernmelderechtlichen Bestimmungen, die am 1. April 2007 in Kraft getreten sind, vergibt die ComCom neu auch Konzessionen für die Rundfunkverbreitung. Hingegen ist es Aufgabe des UVEK, die Art der Nutzung bestimmter Funkfrequenzen für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen festzulegen.

So hat das UVEK im Mai 2007 entschieden, eine nationale Bedeckung für Handy-TV freizugeben und die ComCom darüber informiert, dass sie die entsprechende Funkkonzession ausschreiben kann. Das Departement hat dabei auch festgelegt, dass mindestens 70% der Übertragungskapazität für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen genutzt werden muss. Zudem hat es auf die Festlegung zugangsberechtigter Programme verzichtet.

Was ist Handy-TV?
Die ausgeschriebene Konzession für Handy-TV erlaubt es der Konzessionärin, eine Plattform für Handy-TV zu betreiben und landesweit digitale Rundfunkprogramme zu verbreiten. Diese TV-Programme sind für den Empfang auf speziellen mobilen Endgeräten (z.B. Handys) optimiert. Abhängig von der gewählten Technologie können über eine solche Plattform mehr als 25 Programme ausgestrahlt werden.

Standard: DVB-H oder DMB?
Zurzeit gibt es unterschiedliche Technologien bzw. Standards für die Verbreitung von mobil empfangbaren TV-Programmen, von denen sich noch keiner am Markt klar durchgesetzt hat. In Südkorea werden TV-Signale für mobile Terminals mittels DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcast) verbreitet. In den USA stehen sich zwei rivalisierende Technologien gegenüber, einerseits das proprietäre System MediaFlo, andererseits der offene DVB-H-Standard (Digital Video Broadcast - Handheld). Als erstes europäisches Land lancierte Italien anlässlich der Fussball-WM 2006 kommerzielle Angebote mit DVB-H. Zudem wurden bzw. werden in verschiedenen Ländern Pilotprojekte mit DVB-H durchgeführt, so zum Beispiel in Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Spanien, Österreich und der Schweiz. Die EU-Kommission ermunterte ihre Mitgliedstaaten im Juli 2007, DVB-H als einheitliche europäische Mobilfernsehnorm zu verwenden (vgl. IP/07/1118 vom 18. Juli 2007).

Im Gegensatz zu UMTS ist DVB-H ein Rundfunk-Standard, bei dem unbeschränkt viele Leute auch auf kleinstem Raum TV auf dem Handy schauen können. UMTS als ein für die bidirektionale Kommunikation ausgelegter Mobilfunkstandard ist für den TV-Empfang weniger geeignet.

Adresse für Rückfragen:

Marc Furrer, Präsident der ComCom, Tel. +41 31 323 52 90

Herausgeber:

Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom
Internet: http://www.comcom.admin.ch


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