Säule 3a: Vorsorge für Erwerbstätige auch nach Erreichen des Rentenalters
Bern, 17.10.2007 - Zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender hat der Bundesrat beschlossen dass Frauen und Männer, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, den Bezug der Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufschieben können. Diese Aufschubmöglichkeit gilt für maximal 5 Jahre. Solange sie erwerbstätig bleiben, sollen sie auch über das AHV Rentenalter hinaus bis zu maximal 5 Jahren steuerbegünstigt in der Säule 3a vorsorgen können. Der Bundesrat hat die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) entsprechend angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2008 in Kraft.
Mit der beschlossenen Massnahme soll vermieden werden, dass Personen bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters die 3a-Altersleistung beziehen müssen. Entsprechend sollen Personen, die über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, auch über dieses Alter hinaus in der Säule 3a steuerbegünstigt vorsorgen können. Für sie besteht die Abzugsmöglichkeit neu 5 Jahre über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus. Dies soll sie zur Weiterarbeit motivieren.
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Anton Streit, Vizedirektor
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