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Am 22. Juni 2007 verabschiedeten die Eidg. Räte das Bundesgesetz über das Eidg. Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSIG); die Referendumsfrist ist am 11. Oktober 2007 unbenutzt abgelaufen. Mit diesem Gesetz wird die heutige Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) rechtlich verselbständigt und unter der Bezeichnung Eidg. Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt.
In einem ersten Schritt sollen die den ENSI-Rat betreffenden Bestimmungen des ENSIG auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten, die übrigen auf den 1. Januar 2009. Damit kann der ENSI-Rat die erforderlichen Vorbereitungen treffen, die für den Übergang der HSK ins ENSI auf Anfang 2009 erforderlich sind.
ENSI-Rat
Der ENSI-Rat ist für die Führung des ENSI verantwortlich. Er wählt die Geschäftsleitung des ENSI und legt die strategischen Ziele fest. Dazu gehören namentlich die zukünftigen Tätigkeitsschwerpunkte sowie die Personal- und Ressourcenplanung.
In den ENSI-Rat gewählt wurden:
Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
Als beratendes Organ des Bundesrats, des UVEK und des ENSI prüft die KNS grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit und kann zuhanden des Bundesrats und des UVEK Stellung zu den sicherheitstechnischen Gutachten des ENSI nehmen. Die KNS löst die bisherige Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) ab.
In die KNS gewählt wurden: