Wie geht es in der Asyl- und Ausländerpolitik weiter? Verordnungen zum neuen Ausländer- und zum revidierten Asylgesetz genehmigt

Bern, 24.10.2007 - Einzelne Bereiche des revidierten Asylgesetzes sind bereits seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Die Umsetzung des ersten Teils der Asylgesetzrevision ist erfolgreich verlaufen. Die restlichen Bestimmungen des Asylgesetzes und das neue Ausländergesetz sowie die entsprechenden Verordnungen werden am 1.1.2008 in Kraft treten. Mit der konsequenten Durchsetzung dieser Gesetze und Verordnungen wird die Schweiz eine Verbesserung in der Ausländer- und Asylpolitik erreichen und Missbräuche entschlossen bekämpfen können. Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnungen zum neuen Ausländer- und zum revidierten Asylgesetz heute genehmigt und die vollständige Inkraftsetzung des Ausländer- und Asylgesetzes per 1.1.2008 beschlossen.

Ausgangslage
Am 24. September 2006 wurden das neue Gesetz über Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie die Teilrevision des Asylgesetzes (AsylG) in einer Volksabstimmung angenommen. Teile des revidierten AsylG sind bereits am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.

Zur Vorbereitung der Ausführungsverordnungen wurden in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) gemischte Arbeitsgruppen von Bund und Kantonen eingesetzt. Die Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen dauerten vom 28. März bis zum 30. Juni 2007.

I. Asylbereich
Probleme 2004 - 2007:

  • Zu viele unbegründete Asylgesuche
  • Zu lange dauernde Asylverfahren
  • Abgewiesene Asylsuchende reisen nicht aus
  • Schlechte Integration, mangelnde Sprachkenntnisse und tiefe Erwerbsquote der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen.
  • Zu hohe Kosten im Asylbereich
  • Eritreer: Ab Frühjahr 2006 stiegen die Asylgesuchszahlen von Personen aus Eritrea an.
  • Irak: Der Krieg im Irak führte zu hohen Asylgesuchszahlen von irakischen Personen
  • Im ersten Halbjahr 2007 reichten 527 rumänische Roma ein Asylgesuch ein, um von der Rückkehrhilfe zu profitieren

Getroffene Massnahmen:

  • 1.4.2004: Einführung Sozialhilfestopp für Personen mit einem Nichteintretensentscheid
  • Straffung des Asylverfahrens
  • 1.1.2007: Erster Teil des revidierten Asylgesetzes tritt in Kraft: Nichteintreten wegen Papierlosigkeit, Zwangsmassnahmen und neue Härtefallregelung sowie die neue vorläufige Aufnahme, die vorläufig Aufgenommenen einen verbesserten Zugang zur Erwerbstätigkeit ermöglicht.
  • Pilotprojekte, so genannte "Flüchtlingslehre" wurden durchgeführt.
  • Zwischen 2004 und 2007 wurden mit insgesamt 13 Staaten Rückübernahmeabkommen unterzeichnet
  • Anfangs Mai 2007 entschied das Bundesamt für Migration, dass Personen aus EU-Staaten keinen Anspruch auf Rückkehrhilfe mehr haben.

Was konnte erreicht werden?

  • Weniger neu eingereichte Asylgesuche.
  • Bestand der Personen im Asylprozess wurde gesenkt.
  • Weniger unbegründete Asylgesuche; höhere Anerkennungsquote.
  • Tieferer Bestand der Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und die die Schweiz verlassen müssen.
  • Tieferer Bestand der Personen, für die Papiere beschafft werden müssen.
  • Die rumänischen Roma kehrten innert kurzer Zeit in ihre Heimat zurück.
  • Nichteintreten wegen Papierlosigkeit: In den ersten acht Monaten des Jahres 2007 gaben 2'392 Personen bzw. 35.3 % entweder ein Reise- oder ein Identitätspapier ab. Im Jahr 2006 lag diese Quote bei 24.7 %.
  • Kosten im Asylbereich konnten gesenkt werden.

Bestehende Probleme:

  • Dienstverweigerer und Deserteure als Flüchtlinge (Eritrea): Gemäss Grundsatzurteil der Asylrekurskommission (heutiges Bundesverwaltungsgericht) sind Deserteure und Dienstverweigerer als Flüchtlinge anzuerkennen. In der Folge stiegen die Asylgesuche von eritreischen Personen in der Schweiz, im Gegensatz zum übrigen Kontinentaleuropa, stark an.
  • Der Krieg im Irak führte zu hohen Asylgesuchszahlen von irakischen Personen. In der Regel erhalten diese Asylsuchenden eine vorläufige Aufnahme. Ende September 2007 bildeten irakische Personen die zweitgrösste Gruppe im Asylprozess (3'583 Personen) und die drittgrösste bei den vorläufig Aufgenommenen (2'571 Personen).
  • Immer noch zu viele abgewiesene Asylsuchende, die die Schweiz nicht verlassen (Ende September 2007: 5'834 im Vollzugsprozess).
  • Mangelnde Integration, ungenügende Sprachkenntnisse und noch zu tiefe Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.

Massnahmen:

  • Betreffend Deserteure und Dienstverweiger wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ein dringlicher Bundesbeschluss zur Änderung des Asylgesetzes (Art. 3) ausgearbeitet, wonach Deserteure und Dienstverweigerer nicht mehr generell als Flüchtling anerkannt werden und kein Asyl erhalten. Erweist es sich im Einzelfall, dass eine Wegweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist, soll als Ersatzmassnahme eine vorläufige Aufnahme angeordnet werden. Durch diese Gesetzesänderung kann die Attraktivität der Schweiz als Zielland von Dienstverweigeren und Deserteuren vermindert werden.
  • 1.1.2008: Inkraftsetzung der weiteren Bestimmungen des revidierten Asylgesetzes und der entsprechenden Verordnungen, unter anderem die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden, die Neugestaltung der finanziellen Abgeltung an die Kantone, welche zu erheblichen administrativen Erleichterungen führt, z. B. durch die Einführung von Globalpauschalen und der Integrationspauschale.

II. Ausländerbereich
Probleme:

  • Zu viele Personen mit geringer beruflicher Qualifikation aus Ländern ausserhalb der EU.
  • Integrationsprobleme bei einem Teil der ausländischen Bevölkerung: Mangelnde Sprachkenntnisse und Ausbildung sowie höhere Arbeitslosigkeit als bei Schweizerinnen und Schweizern.
  • Ausländerkriminalität
  • Hohe Arbeitslosigkeit bei ausländischen Personen, vor allem bei ausländischen Jugendlichen.

Massnahmen:

  • Problemanalysen
  • Integrationsbericht und Integrationsmassnahmen wurden erarbeitet und verabschiedet.
  • Massnahmen betreffend Jugendkriminalität: Vernehmlassung abgeschlossen
  • Zuwanderung aus Ländern ausserhalb der EU auf beruflich gut qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt.
  • 1.1.2008: Inkraftsetzung des neuen Ausländergesetzes

Neues Ausländergesetz:

  • Bessere Integration derjenigen Personen, die in der Schweiz bleiben, z. B. durch detaillierte Bestimmungen über die Rechte und Pflichten von ausländischen Personen, durch einen frühen Nachzug der Kinder, Integration wird gefordert und gefördert, durch zahlreiche Integrationsmassnahmen und auch durch die Möglichkeit, Integrationsvereinbarungen abschliessen zu können.
  • Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich, z. B. die Verweigerung der Eheschliessung bei Scheinehen, generell höhere Strafandrohungen unter anderem für Schlepper und Scheinehen sowie der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung bei kriminellen Personen oder bei fehlender Integration.

III. Freizügigkeitsabkommen mit der EU
Seit 2002 besteht mit der Europäischen Union das bilaterale Abkommen über den freien Personenverkehr. EU-Angehörige sind auf dem Schweizer Arbeitsmarkt den Schweizerinnen und Schweizern gleich gestellt - sofern die Kontingente nicht ausgeschöpft sind. Seit dem 1. Juni 2007 sind die Kontingente für die alten 15 EU-Länder weggefallen. Umgekehrt gilt schon seit dem 1. Juni 2004 für Schweizer in der EU die volle Personenfreizügigkeit.

In den ersten drei Monaten (Juni: 10'800, Juli: 7'200, August: 6'300) wurden insgesamt 24'300 Aufenthaltsbewilligungen erteilt. Nur ein Drittel dieser Aufenthalter ist jedoch neu eingereist, zwei Drittel sind Arbeitskräfte, die bereits auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt waren, z. B. Kurzaufenthalter, Grenzgänger.

Der wesentlichste Grund für die Zunahme der Bewilligungen liegt in der guten Wirtschaftsentwicklung.

Auf der anderen Seite ging die Zahl der ausländischen Personen aus Staaten ausserhalb der EU zurück (- 1.1 %).


Adresse für Rückfragen

Brigitte Hauser-Süess, Bundesamt für Migration, T +41 (0)31 325 93 50



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