Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses innerhalb des Bundes
Bern, 31.10.2007 - Der Bunderat hat Thomas Weltert, Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt (Art. 16 Abs. 3 BStP).
Aufgrund von Medienberichten im Zusammenhang mit einer von der Bundesanwaltschaft Anfang 2007 eingestellten Strafuntersuchung wurde bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) gegen Unbekannt eingereicht. Da sich die Strafanzeige unter anderem gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei richten könnte, kann das Verfahren nicht von der Bundesanwaltschaft geführt werden. Der Bundesrat ernannte deshalb den St. Galler Staatsanwalt Thomas Weltert zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes (gemäss Art. 16 Abs. 3 BStP), um die Vorwürfe der Amtgeheimnisverletzung abzuklären.
Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass die Abklärung von erhobenen Vorwürfen gegen Mitarbeitende der Bundesstrafverfolgungsbehörden durch eine aussen stehende Person vorgenommen wird. Die Einsetzung von ausserordentlichen Verfahrensleitern in solchen Fallkonstellationen ist in der Strafverfolgung des Bundes oder der Kantone üblich und erfolgt insbesondere um jeglichen Anschein der Befangenheit zu vermeiden und um die völlige Unabhängigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.
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