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Die Haltung der Zürcher Regierung wird für den Entscheid der Bundesversammlung, die den Vertrag im Herbst 2002 beraten wird, von entscheidender Bedeutung sein. Mit dem Entscheid des Zürcher Regierungsrates sind damit die Chancen gestiegen, dass das eidgenössische Parlament den Staatsvertrag ablehnt. Damit übernimmt die Zürcher Regierung laut Leuenberger eine gewaltige Verantwortung für die Folgen. Er teilt die Haltung der Zürcher Regierung nicht, dass die Ablehnung des Vertrages für die Bevölkerung, die Flughafenbetreiberin und die Swiss langfristig die bedeutend besseren Chancen einer angemessenen Regelung biete.
Falls das Parlament den Staatsvertrag ablehnt, wird Deutschland voraussichtlich die Reduktion der Flugbewegungen über Süddeutschland einseitig verfügen. Die Verordnung wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht gleichlautend sein wie der Staatsvertrag, sondern grössere Einschränkungen bringen. Der Erlass könnte mangels Aktivlegitimation nicht von der Eidgenossenschaft gerichtlich angefochten werden, sondern die Flughafen Zürich AG müsste vor einem Gericht in Deutschland klagen. „Nebst dem rechtlichen Risiko eines solchen Verfahrens bleibt der politische Mangel, dass eine Streitfrage zwischen Deutschland und der Schweiz gerichtlich und nicht politisch gelöst wird“, ist Leuenberger überzeugt.
Die Schweiz hat den Vertrag im Hinblick auf die Beratungen im Nationalrat und Ständerat der EU-Verkehrskommission vorgelegt, um seine Vereinbarkeit mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen beurteilen zu lassen. Das Ergebnis dieser Beurteilung steht noch aus.