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Technische und finanzielle Hindernisse stehen einer Arealumnutzung in den wenigsten Fällen im Weg. Hindernisse bilden vielmehr strukturelle und organisatorische Probleme. So fordern Grundeigentümer und Arealentwickler von der öffentlichen Hand beispielsweise eine kompetente Erstberatung oder einen Projektleiter mit Entscheidungskompetenz. Weiter gelten eine lösungsorientierte Planungskultur und eine vorausschauende Standortgemeinde als Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geländeumnutzung.
Der Bund kann aktiv sein, indem er Grundlagen erarbeitet und Pilotprojekte bzw. Machbarkeitsstudien fördert. Auf Kantons- und Gemeindeebene sind einerseits die Beratung in der Startphase und die Koordination zwischen den Behörden entscheidend. Ebenso wichtig ist andererseits die Fähigkeit der Gemeinden und Kantone zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den privaten Grundeigentümern und Arealentwicklern. Gemeinden können mit massgeschneiderten Planungsprozessen und einer zweckmässigen Anwendung von Planungsinstrumenten die Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen massgeblich fördern.
Aus den Erkenntnissen der Untersuchungen und aus bestehenden Studien konnte ein idealtypischer Zeitablauf und ein ganzheitliches Management-Modell für die Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen zusammengestellt werden. Ferner wurden Vorschläge erarbeitet und acht Massnahmen-Bündel geschnürt. Beispielsweise, um optimale Rahmenbedingungen für die Umnutzung von Brachen zu schaffen oder den Umnutzungsprozess resp. die Arealentwicklung zu unterstützen.
Mit dem Bericht wurde eine wichtige Grundlage für die Beantwortung des politischen Vorstosses von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer erarbeitet. Sie ersuchte den Bundesrat in einem Postulat, dem Parlament einen konkreten Massnahmenplan zur Förderung der Umnutzung von wenig oder nicht genutzten Industrie- und Gewerbebrachen vorzulegen.