Bundesrat erteilt der SRG neue Konzession

Bern, 28.11.2007 - Der Bundesrat hat der SRG eine neue Konzession für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Diese beinhaltet einen erweiterten Leistungsauftrag, welcher die SRG in erster Linie zur Information, Kultur und Bildung verpflichtet. Die Landesregierung will zudem mit Qualitätsvorgaben gewährleisten, dass sich die SRG-Sender deutlich von kommerziellen Angeboten unterscheiden.

Die SRG hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Konzession. Das totalrevidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen wurde am 24. März 2006 verabschiedet und trat am 1.April 2007 in Kraft. Die vorliegende Konzession stützt sich auf das revidierte Gesetz und ersetzt jene aus dem Jahr 1992. Sie wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die bisherigen Konzessionen für den Teletext und für Swissinfo/SRI werden hinfällig, weil die entsprechenden Leistungsaufträge in die neue SRG-Konzession integriert (Teletext) oder in einer separaten Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SRG (Swissinfo/SRI) geregelt werden.

Inhalte

Zentrale Elemente des Service public bleiben die Information über politische, wirtschaftliche und soziale Ereignisse sowie die Beiträge zur Kultur, zur Bildung und zur Unterhaltung. In Bezug auf die Kultur wird in der Konzession verdeutlicht, dass die SRG nicht nur kulturelle Werke ausstrahlen oder über Kultur berichten soll, sondern selber Kultur produzieren und das unabhängige Kulturschaffen mit Aufträgen unterstützen muss.

Die SRG wird konkret zu einer engen Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden und der audiovisuellen Industrie verpflichtet. Beim Film und bei der Musik verlangt die Konzession ausdrücklich Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den entsprechenden Branchen. Hier hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Möglichkeit, nötigenfalls Quotenvorgaben zu erlassen. Zudem müssen auch die Grundzüge der Auftragsvergabe an Unternehmen in der audiovisuellen Industrie schriftlich vereinbart werden.

Programmqualität

Die Konzession sieht neu vier Qualitätskriterien für das Programmschaffen der SRG vor: Glaubwürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Relevanz und journalistische Professionalität. Sie sollen garantieren, dass die SRG-Programme hohen qualitativen und ethischen Anforderungen genügen und sich von kommerziellen Angeboten unterscheiden.

Die SRG hat diese Vorgaben umzusetzen und im Sinne einer Selbstverpflichtung inhaltliche und formale Standards zu veröffentlichen; es ist sodann ihre Aufgabe, die Einhaltung dieser Standards regelmässig zu kontrollieren und über die Ergebnisse in der Öffentlichkeit zu berichten.

Programmangebot

Der Service public der SRG basiert weiterhin primär auf den Vollprogrammen bei Radio und Fernsehen. In der Konzession werden sämtliche Programme mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung und mit den entsprechenden Verbreitungswegen genannt. Die Konzession orientiert sich dabei weitgehend am Status quo. Neu wird der SRG das Recht eingeräumt, hochauflösendes Fernsehen (High Definition TV, "HD suisse") anzubieten. Sie erhält auch mehr Programm- und Werbemöglichkeiten auf dem Wiederholungskanal SF info und kann zudem aktualisierte TV-Programme via Internet ausstrahlen.

Online-Bereich

Zum Service public der SRG gehören auch Angebote im Internet. Die neue Konzession grenzt den entsprechenden Handlungsspielraum der SRG aber ein. Hier hat der Bundesrat eine Interessensabwägung vorgenommen zwischen dem anerkannten Bedürfnis der SRG nach programmlicher und technischer Entwicklung einerseits und dem Schutz privater Anbieter vor Marktverzerrungen durch die gebührenfinanzierte SRG anderseits.

Die Informationen auf dem Internet müssen zeitlich und thematisch einen direkten Bezug zu den Sendungen im Fernsehen oder im Radio haben.

Organisationsvorschriften

Bezüglich der Organisation der SRG verlangt die Konzession in zentralen Führungsbereichen (Finanzen, Technik, Informatik, Personal) einheitliche Lösungen im ganzen Unternehmen, um grösstmögliche Synergien realisieren zu können. Weiter schreibt die Konzession vor, dass im SRG-Verwaltungsrat keine Personen Einsitz nehmen dürfen, die bereits eine Leitungsfunktion in der Trägerschaft der SRG (Regionalgesellschaften, Mitgliedgesellschaften, Publikumsräte) innehaben. Damit will der Bundesrat im Sinne von Corporate Governance verhindern, dass Partikularinteressen einzelner Regionen im obersten nationalen Führungsgremium der SRG zu stark vertreten sind. Bis heute waren die Verwaltungsratspräsidenten der SRG-Regionalgesellschaften automatisch Mitglieder des SRG-Verwaltungsrates; dies soll künftig vermieden werden.

Strukturen überprüfen

Schliesslich möchte der Bundesrat die Struktur der SRG daraufhin überprüfen lassen, ob sie den heutigen Anforderungen hinsichtlich Corporate Governance und Effizienz genügt. Das UVEK wird diese Prüfung bis Ende 2008 vornehmen und allenfalls Vorschläge zum weiteren Vorgehen erarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Matthias Ramsauer, Vizedirektor BAKOM, 032 327 55 10



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