Abfallwirtschaft: Kein Ausbau der Verbrennungskapazitäten

Bern, 18.01.2008 - Aus Sicht des Bundesamtes für Umwelt BAFU gibt es für die Schweizer KVA derzeit keinen Grund, ihre Verbrennungskapazitäten mit Blick auf mögliche Importe auszubauen.

Seit dem 1. Januar 2000 gilt in der Schweiz ein Deponieverbot für brennbare Abfälle. Sie werden in 29 über das Land verteilte Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt. Die Kapazität der Anlagen ist so ausgerichtet, dass jederzeit sämtliche in der Schweiz anfallenden Abfälle entsorgt werden können.

Anfang der 90er-Jahre haben Bund und Kantone die Koordination bei der Planung von Abfallverbrennungsanlagen verstärkt. Ziel war es, einerseits die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten (die Schweiz kann jederzeit ihren eigenen Abfall entsorgen) und anderseits kostspielige Überkapazitäten zu vermeiden. Zudem strebten Bund und Kantone eine regional ausgewogene Verteilung der Anlagen an, um Abfalltransporte über lange Distanzen zu vermeiden.

Mit den insgesamt 29 Kehrichtverbrennungsanlagen, die heute in Betrieb stehen, verfügt die Schweiz über eine hinreichende Entsorgungsinfrastruktur. Die KVA im Kanton Tessin, die in etwa zwei Jahren den Betrieb aufnehmen wird, vervollständigt die gute regionale Verteilung dieser Infrastruktur und vermeidet den Transport von rund 130'000 Jahrestonnen Abfall durch das Nadelöhr Gotthard.

Kapazitätsreserve von 10 Prozent

Die Kapazität aller Schweizer KVA weist zurzeit eine Reserve von rund 10 Prozent auf. Diese wurden von Bund und Kantonen bewusst geplant, um saisonale Schwankungen auszugleichen, den Mehrabfall infolge Wirtschaft- oder Bevölkerungswachstum bewältigen zu können oder für den Fall, dass eine KVA ausfällt, z.B. wegen einer unvorhergesehenen Revision. Der Bund hat seine Subventionspraxis an diesen Kapazitätsberechnungen ausgerichtet und keine Überkapazitäten finanziert.

2006 wurden in der Schweiz gemäss der aktuellsten Abfallstatistik 3.65 Millionen Tonnen Abfall verbrannt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme von rund 331'000 Tonnen bzw. rund 10 Prozent. Dieser Anstieg lässt sich durch folgende zwei Gründe erklären: die Abfallimporte (siehe Kasten) vor allem aus Deutschland haben um 157'000 Tonnen zugenommen; zugleich stieg im Inland die Abfallmenge wegen der guten Konjunkturlage und des damit verbundenen erhöhten Konsums um 174'000 Tonnen an.

Verbrannter Abfall wird zu Strom und Heizwärme

Abfallimporte können sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll sein: einerseits werden so die durch saisonale Schwankungen der Abfallmenge bedingten kurzfristigen freien Kapazitäten in Schweizer KVA genutzt, andererseits vermeidet man dadurch erhebliche Emissionen des Deponiegases Methan (welches rund 23 mal klimaaktiver ist als CO2) und kann in der Schweiz fossile Energieträger ersetzen, indem der Abfall in KVA zur Stromerzeugung und für Wärme genutzt wird.

Die Schweizer KVA waren im vergangenen Jahr somit weitgehend ausgelastet. In den kommenden Jahren ist nicht mit einem weiteren Anstieg der Abfallimporte zu rechnen. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die Abfallimporte trotz der Situation in Italien nach der Inbetriebnahme der im Bau befindlichen deutschen Verbrennungsanlagen wieder abnehmen werden.

Kein Ausbau der Verbrennungskapazitäten

Aus Sicht des Bundesamtes für Umwelt BAFU gibt es für die Schweizer KVA daher keinen Grund, ihre Verbrennungskapazitäten mit Blick auf mögliche Importe auszubauen. Bei Wegfall der ausländischen Abfalllieferungen entstünden kostspielige Überkapazitäten. Abfallimporte sind nur dann in die Kapazitätsplanung miteinzubeziehen, wenn sie durch Verträge langfristig gesichert sind. Zurzeit planen die Kantone Genf und Zürich, bestehende Abfallanlagen aus der staatlichen Abfallplanung herauszulösen und diese nur mit ausländischen Abfällen weiterzubetreiben. Wenn nun diese Anlagen - entgegen der ursprünglichen Planung - weiter betrieben werden sollen, so ist nach Ansicht des BAFU mittelfristig die optimale Auslastung der übrigen KVA erschwert.

 

KASTEN
Abfallimporte

Gemäss geltendem nationalem und internationalem Recht ist es erlaubt, brennbaren Abfall grenzüberschreitend zu transportieren. Der Import von Abfall in die Schweiz bedarf einer Bewilligung des Bundesamts für Umwelt. Das Unternehmen, welches Abfall importieren will, muss nachweisen, dass eine Kehrichtverbrennungsanlage in der Schweiz den Abfall abnimmt und verbrennt. Das Bundesamt für Umwelt kann zudem Auflagen formulieren zum Beispiel bezüglich des Transportmittels oder der erforderlichen Kontrollen des ausländischen Abfalls. In der Regel ist die Importbewilligung ein Jahr lang gültig.


Adresse für Rückfragen

Medienauskünfte
Telefon: 031 322 90 00
Email: mediendienst@bafu.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-16847.html