Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Kanada

Bern, 26.01.2008 - Bundesrätin Leuthard und die Minister der anderen EFTA-Staaten (Europäische Freihandelassoziation: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) haben am 26. Januar in Davos ein Freihandelsabkommen mit Kanada unterzeichnet.

Das Freihandelsabkommen EFTA-Kanada wurde am Rande des Davoser Treffens 2008 des Weltwirtschaftsforums unterzeichnet. Die EFTA war durch die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrätin Doris Leuthard, die isländische Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten und Aussenhandel Ingibjörg Sólrún Gísladottir, die liechtensteinische Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten Rita Kieber-Beck und die stellvertretende norwegische Handels- und Industrieministerin Annelene Svingen vertreten. Die kanadische Delegation wurde vom Minister für internationalen Handel David Emerson geleitet.

Das Abkommen mit Kanada wird die Zölle auf Industrieerzeugnissen und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten beseitigen beziehungsweise reduzieren. Parallel zum Freihandelsabkommen haben die einzelnen EFTA-Staaten bilaterale Landwirtschaftsabkommen mit Kanada abgeschlossen, welche Zollkonzessionen für ausgewählte landwirtschaftliche Basisprodukte enthalten. Für den Handel mit Dienstleistungen, die Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen sieht das Abkommen vor, dass spätestens drei Jahre nach dessen Inkrafttreten Verhandlungen aufgenommen werden. Die Abkommen werden nach Abschluss der Ratifikationsprozesse in Kraft treten, voraussichtlich anfangs 2009.

Das neue Freihandelsabkommen verstärkt die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit Kanada und garantiert einen gegenseitig verbesserten Marktzugang. Das Abkommen mit Kanada verbreitert das seit Anfang der Neunziger Jahre aufgebaute Netz von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten. Kanada wird, gemessen an den Handelsströmen, nach der Europäischen Union der derzeit grösste Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein.

Für die Schweiz als exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen mit wichtigen Partnerländern - neben der Mitgliedschaft in der WTO und den vertraglichen Beziehungen mit der Europäischen Union - einen der drei Hauptpfeiler ihrer Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar.


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Botschafter Christian Etter, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge, SECO, Direktion für Aussenwirtschaft, Tel. 079 334 32 53



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