Kriegsmaterial: Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und will die Ausfuhrkriterien präzisieren

Bern, 22.02.2008 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» ab. In seiner Sitzung vom 20. Februar beauftragte er das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit der Ausarbeitung der Botschaft an die Räte ohne Präsentation eines Gegenvorschlages. Allerdings will der Bundesrat die in der Kriegsmaterialverordnung aufgeführten Bewilligungskriterien für die Ausfuhrgesuche präzisieren. Er hat das EVD beauftragt, einen Entwurf in diesem Sinn vorzulegen.

Der Bundesrat stimmt mit den Autoren der Initiative überein, dass die Förderung von Sicherheit und Frieden in der Welt, die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung der Wohlfahrt zentrale Ziele der schweizerischen Aussenpolitik sind. Die Rüstungsausfuhrpolitik hat diese Ziele zu berücksichtigen, muss jedoch auch den Interessen der Landesverteidigung und der Sicherheit des Landes Rechnung tragen. Auch wirtschaftliche Aspekte (Arbeitsplätze, Spitzentechnologie, Forschung) dürfen nicht vernachlässigt werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das 1997 revidierte Kriegsmaterialgesetz sowie das Güterkontrollgesetz diesen teilweise divergierenden Interessen in ausgewogener Art und Weise Rechnung tragen.

Dagegen will der Bundesrat die Bewilligungskriterien für die Ausfuhrgesuche für Kriegsmaterial (Art. 5 der Kriegsmaterialverordnung) präzisieren. Er ist der Ansicht, dass eine solche Präzisierung in Zukunft zur Vermeidung von Fällen umstrittener Ausfuhren beitragen würde. Art. 5 könnte in Form von Ausschlusskriterien abgefasst werden. Mit der Präzisierung der Bewilligungskriterien folgt der Bundesrat den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 7. November 2006. Das EVD wurde beauftragt, dem Bundesrat einen Entwurf in diesem Sinn vorzulegen.

Schliesslich hat der Bundesrat auch die Affäre um die PC-9 im Tschad behandelt und hat das EVD und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten aufgefordert, Mögliche Sanktionen gegenüber dem Tschad sowie eine Anpassung der Bewilligungskriterien für die Ausfuhr militärischer Trainingsflugzeuge zu prüfen.


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