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Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Unterzeichnung des UNO-Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit (UNO-Feuerwaffenprotokoll), das im Juli 2005 in Kraft trat. Ziel ist die umfassende Bekämpfung des illegalen Schusswaffenverkehrs, zum Beispiel durch zuverlässige Ausfuhr- und Einfuhrkontrollen oder verschärfte Strafbestimmungen. Das Protokoll ist das einzige globale, rechtlich verbindliche Instrument zur Kontrolle des Handels mit Klein- und leichten Waffen und wurde bisher von 52 UNO-Mitgliedstaaten unterzeichnet; darunter fast alle Länder der EU sowie die Europäische Gemeinschaft selbst.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom Bericht Kenntnis genommen; er wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob das UNO-Feuerwaffenprotokoll unterzeichnet werden soll. Hingegen hat der Bundesrat heute beschlossen, gemäss der Empfehlung der Arbeitsgruppe, die Verpflichtungen aus dem Marking und Tracing Instrument zur raschen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen, das am 8. Dezember 2005 von der UNO-Generalversammlung beschlossen wurde, ins schweizerische Recht umzusetzen.