Botschaft zur Revision des Zivildienstes und der Wehrpflichtersatzabgabe

Thun, 27.02.2008 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2008 die Botschaft zur Revision der Bundesgesetze über den zivilen Ersatzdienst (ZDG) und über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) verabschiedet.

Eine Motion von Nationalrat Heiner Studer von 2004 verlangt für die Zulassung zum Zivildienst eine Regelung, welche den Tatbeweis genügen lässt. Zudem fordert sie eine Erhöhung der Wehrpflichtersatzabgabe zum Ausgleich der Belastung von abgabepflichtigen und dienstleistenden Personen.

Revision des Zivildienstgesetzes:
Personen, die Zivildienst leisten wollen, müssen künftig in einem schriftlichen Gesuch erklären, dass sie den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Die persönliche Anhörung fällt demnach dahin. Die Bereitschaft, einen Zivildienst zu leisten, der 1,5 mal so lange dauert wie der nicht geleistete Militärdienst, genügt künftig als Beweis für Gewissensgründe. Darin liegt der Kern der Tatbeweislösung.

Zum Zivildienst sollen nur militärdienstpflichtige Personen zugelassen werden. Eine Übergangsbestimmung legt fest, dass nach bisherigem Recht eingereichte Zulassungsgesuche mit der Inkraftsetzung des revidierten Rechts nach neuem Recht behandelt werden. Demzufolge werden keine Anhörungen mehr stattfinden, sobald die neue Regelung in Kraft ist.

Weiter enthält die Revision des ZDG eine Reihe von Regeln zur Optimierung des Vollzugs des Zivildienstes. Dazu gehören detaillierte Normen zum Austausch von Daten zwischen den beteiligten Amtsstellen.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Tatbeweislösung zu einer starken Zunahme von Zivildienstgesuchen führt. Die Tatbeweislösung erlaubt Einsparungen im Umfang von maximal 3,7 Mio. Franken pro Jahr. Sie wird zum Abbau von etwa 10 Stellen beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD)  und zur Auflösung der gegenwärtig 102 Mitglieder umfassenden Zulassungskommission führen. Die revidierten Bestimmungen des ZDG sollten auf den 1. April 2009 in Kraft treten.

Revision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe:
Bei der Wehrpflichtersatzabgabe geht es darum, den Mindestbetrag von 200 auf künftig 400 Franken pro Jahr anzuheben. Weiter will man Doppelspurigkeiten in der Bemessung des taxpflichtigen Einkommens abbauen. Im Bezugsverfahren bezweckt man die Entlastung der zuständigen kantonalen Behörden. Die Rückerstattung der bezahlten Wehrpflichtersatzabgabe soll erst erfolgen, wenn die gesamte Dienstpflicht erfüllt ist. Diese Regel gilt heute schon für zivildienstpflichtige Personen und soll auf die militärdienstpflichtigen Personen ausgedehnt werden.

Die Revision des WPEG führt voraussichtlich zu Mehreinnahmen von rund 2 Mio. Franken pro Jahr. 80 Prozent davon entfallen auf den Bund und 20 Prozent als Bezugsprovision auf die Kantone.

Die revidierten Bestimmungen betreffend das WPEG sollten per 1. Januar 2010 in Kraft treten.


Adresse für Rückfragen

Dr. Samuel Werenfels, Leiter Zivildienst, 033 228 19 90
Kurt Rieder, Chef Sektion Wehrpflichtersatzabgabe der ESTV, 031 322 74 53



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