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Diskussionsthema des Koordinationsgesprächs 3 bildeten einerseits die drei optimierten Betriebsvarianten und andererseits die Frage, ob die Fläche für ein allenfalls langfristig zu realisierendes Betriebssystem mit Parallelpisten raumplanerisch gesichert und somit von anderen Nutzungsformen freigehalten werden sollte. Die entsprechenden Unterlagen hatte das BAZL am 1. Februar 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Optimierungsphase waren auf dem bestehenden Pistensystem die beiden Varianten E optimiert und E DVO entstanden, beim System mit verlängerten Pisten die Variante J optimiert. Die Optimierung der am Koordinationsgespräch 2 im Sommer 2007 zur weiteren Bearbeitung definierten Varianten hatte zum Ziel, einen Ausgleich zu finden zwischen den Anforderungen an einen reibungslosen sowie sicheren Betrieb eines interkontinentalen Drehkreuzes und der Minimierung der Auswirkungen aus dem Flugverkehr auf die Bevölkerung respektive das Flughafenumfeld.
Die klare Mehrheit der Kantone befürwortet die Varianten E optimiert und E DVO. Einzig der Kanton Aargau lehnt beide Varianten ab und plädiert für die ursprüngliche Variante E, die weit gehend dem heutigen Betriebssystem entspricht. Die Variante J optimiert findet die Unterstützung der Kantone Zürich, Schwyz und Zug. Die anderen Kantone lehnen sie ab oder stehen ihr zumindest skeptisch gegenüber. Die Frage, ob der Raum für eine Parallelpiste zu sichern sei, beantworten die Nachbarkantone mit Ja, derweil der Kanton Zürich zu diesem Punkt Nein sagt. Praktisch alle Kantone haben noch partielle Anpassungen beantragt. Diese betreffen vor allem verschiedene Flugrouten.
Der Bund wird bis im Frühsommer entscheiden, welche Betriebsvarianten als Grundlage für die weiteren Arbeiten im SIL-Prozess dienen sollen und ob er die raumplanerische Sicherung einer Parallelpiste weiterverfolgen will. Dabei nimmt er Rücksprache mit dem Kanton Zürich und der Flughafen Zürich AG. Als Kriterien für seinen Entscheid wendet der Bund einerseits seine luftfahrtpolitischen Grundsätze und anderseits das Prinzip der Nachhaltigkeit mit den drei Aspekten Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft an. Konkrete Kriterien werden unter anderem die Haltung der betroffenen Kantone und deren Bevölkerung, eine möglichst geringe Zahl durch Lärm über dem Immissionsgrenzwert betroffener Menschen, die optimale aviatische Anbindung der Schweiz an europäische und weltweite Zentren, die Orientierung des Flughafenbetriebs an der prognostizierten Nachfrage, eine hohe Spitzenkapazität pro Stunde als Voraussetzung für einen reibungslosen Drehscheiben-Betrieb sowie der Erhalt der Handlungsoptionen für die Zukunft sein.
Abgestützt auf die Variantenwahl erstellt das BAZL dann den Entwurf für das Objektblatt zum Flughafen Zürich, das 2009 gemeinsam mit den Richtplänen der Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen in die öffentliche Mitwirkung gehen soll. Aufgrund der zeitlichen Abstimmung zwischen Sachplan und Richtplänen ist der abschliessende Entscheid des Bundesrates über die Dokumente im Verlauf des Jahres 2010 zu erwarten.