Schweizer Preise könnten weiter sinken

Bern, 03.04.2008 - Der Bundesrat hat am 14. März 2008 den Bericht “Ansatzpunkte zur Bekämpfung der Preisinsel Schweiz“ verabschiedet. Der Bericht legt dar, mit welchen Massnahmen das hohe Preisniveau in der Schweiz weiter an das Preisniveau der EU-Länder angeglichen werden kann. Im Vordergrund stehen ein griffiges Wettbewerbsrecht, eine verstärkte Harmonisierung der technischen Vorschriften mit denjenigen der EU, ein Abbau des Zollschutzes sowie Reformen bei den vom Staat zu administrierten Preisen angebotenen oder mitfinanzierten Leistungen, beispielsweise im Gesundheitsbereich oder in den Infrastruktursektoren.

Der Bericht des Bundesrates erfüllt ein Postulat (P 05.3916), das am 14.12. 2005 von Ständerat Eugen David eingereicht worden war. Er stützt sich auf einen parallel veröffentlichten analytischen Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Dieser Bericht zeigt Höhe und Entwicklung der Preisniveaudifferenzen zu den umliegenden Ländern auf, beleuchtet Ursachen für Preisdifferenzen bei einer Auswahl von Produkten, und legt dar, wie das Handeln der privaten Akteure und wie das Wirken des Staates Preiskonvergenz fördern oder hemmen können.

Potenzial für weitere Preisangleichungen
Die Berichte stellen fest, dass die Schweizer Preise in Richtung EU-Preise konvergieren, dass aber in vielen Gütergruppen nach wie vor ein Potential zu weiteren Preisangleichungen besteht. Dabei zeigen die Preisdifferenzen nach Gütergruppen, dass die Politik in erster Linie dort aktiv werden sollte, wo die höheren Preise die Folge des staatlichen Handelns sind. Dies ist in der Agrarpolitik und bei den staatlich administrierten Preisen im Gesundheitswesen und in den Infrastruktursektoren der Fall. Von einem intensiveren Wettbewerb kann aber auch der Konsum von Waren und von privaten Dienstleistungen profitieren. Insbesondere kann der Abbau von Handelshemmnissen aller Art eine weitere Konvergenz der Preise Richtung EU-Niveau fördern.

Preissenkende Massnahmen
Der SECO-Bericht konzentriert sich auf den Warenhandel, weil das zu beantwortende Postulat Antwort auf die spezifische Frage nach der Schädlichkeit des Alleinimporteursystems verlangt. Dabei war es ein Hauptziel der getroffenen Abklärungen festzustellen, ob Handelshemmnisse preistreibend wirken und wenn ja welche. Der Bericht findet schlüssige Hinweise, dass eine klare preissenkende Wirkung zu erwarten ist,

  • wenn auf Zulassungsverfahren zugunsten von Informationspflichten gegenüber Behörden verzichtet wird;
  • wenn auf Informationsvorschriften auf den Verpackungen verzichtet wird, die spezifisch für die Schweiz angebracht werden müssen;
  • wenn sich der Detailhandel direkt im jeweils günstigsten Markt der Nachbarländer eindecken kann, wobei dies auch noch von anderen Faktoren als dem Fehlen technischer Handelshemmnisse abhängt. 

Dass die Kerninhalte der für 2008 vorgesehen Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (Art. 5 vereinfachte Zulassungsverfahren, Art. 4 Limitierung besonderer Informationspflichten wie Produktinformation in mehreren Landessprachen, Art. 16ff. Einführung des 'Cassis de Dijon'-Prinzips) zu einer Preisangleichung an die umliegenden Länder beitragen werden, sieht das SECO durch diese Abklärungen erhärtet.


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Peter Balastèr, SECO, Leiter Ressort Wachstum und Wettbewerbspolitik, Tel +41 31 322 21 18, peter.balaster@seco.admin.ch



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