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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kann gestützt auf die Verordnung mittels Verfügung maximal 20 Abflüge pro Spieltag und Flughafen bewilligen. Voraussetzung ist ein Antrag des jeweiligen Kantons der Austragungsstädte. Anträge für solche Nachtflüge liegen aus Basel, Bern, Genf und Zürich vor. Die Regelung beschränkt sich auf das Notwendigste. Ermöglicht werden nur Flüge von Spielbesuchern und Mannschaften, jedoch keine so genannten VIP-Flüge. Festgelegt wird auch die Mindestgrösse der Flugzeuge. Auf den Flughäfen Genf und Zürich dürfen nur Flugzeuge mit mehr als 95 Sitzplätzen, in Bern-Belp mit mindestens 28 Sitzplätzen eingesetzt werden. Für Mannschaftsflüge darf zudem pro Team nur ein Flugzeug eingesetzt werden.
Die zuständigen französischen Behörden für den Flughafen Basel-Mülhausen haben signalisiert, ebenfalls eine Lockerung der Nachtflugsperre in Betracht zu ziehen.
Die Schaffung der Sonderverordnung erfolgt auf Gesuch der Schweizer Austragungsorte, welche dieses dringende Bedürfnis für eine beschränkte Anzahl von Flügen über ihre zuständigen Kantonsregierungen formuliert haben.
Begründet wird das Bedürfnis primär mit der Bewältigung der erwarteten grossen Besuchermassen, für die ein geregelter Rücklauf nach Ende der jeweiligen Spiele auf dem Hintergrund einer Minimierung der Sicherheitsrisiken und für das Image des Gastgebers Schweiz entscheidend ist.
Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Hotellerie reichen für eine kurzfristige Unterbringung aller Besucher in den Austragungsstädten nicht aus, dies insbesondere bei Finalspielen. Fans ohne Übernachtungsmöglichkeit wären damit gezwungen, in Innenstädten, Flughäfen und Bahnhöfen ihren Charter-Rückflug am Nachmittag des folgenden Tages abzuwarten.
Die Sonderverordnung ist klar beschränkt auf den einmaligen Anlass UEFA EURO 2008 und damit auf wenige Tage. Sie schafft kein Präjudiz für eine generelle Aufhebung des Nachtflugverbots auf den Schweizer Flughäfen.