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Die Studie der Fahrländer Partner AG hat gezeigt, dass nach einer Aufhebung der Lex Koller keine grösseren Bestände an Mietwohnungen an Unternehmen oder Personen im Ausland übergehen dürften. In den Zentren und zentrumsnahen Lagen, besonders in den Regionen Genf und Zürich, könnten gewisse Liegenschaften für Investoren aus dem Ausland jedoch attraktiv sein. Dort wäre ein Anstieg des allgemeinen Preisniveaus wahrscheinlich. Unmittelbare Auswirkungen auf die Mietzinse sind nicht zu erwarten, denn ausländische Investoren müssen sich an das geltende Mietrecht halten. Steigende Marktwerte würden jedoch gewisse inländische Investoren von diesen Standorten verdrängen.
Bezüglich Zweitwohnungen ist ausserhalb der traditionellen Tourismusregionen nach einer Aufhebung der Lex Koller vor allem im gehobenen und luxuriösen Segment sowie an attraktiven Lagen in den Regionen Genf, Zürich, Zentralschweiz und Tessin mit einer spürbaren zusätzlichen Nachfrage nach Zweitwohnungen zu rechnen.
Die Autoren kommen aber zum Schluss, dass mit dem Wegfall der Lex Koller kein grundlegender Wandel der Liegenschaftsmärkte eintritt. Wo bereits heute die Situation je nach Sichtweise als attraktiv für Investoren oder als problematisch für Mietende gilt, könnten sich aktuelle Tendenzen aber verstärken. Es wird deshalb empfohlen, die Entwicklung nach einer allfälligen Aufhebung der Lex Koller eng zu verfolgen und flankierende Massnahmen steuerlicher oder raumplanerischer Art für den Fall einer „Zweitwohnungsflut" oder einer spekulativen „Überhitzung" vorzubereiten.
Fahrländer Partner, Aufhebung der Lex Koller: Analyse der Auswirkungen aus ökonomischer Sicht; www.bwo.admin.ch, Dokumentation >>Publikationen>>Forschungsberichte