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Aufgrund seiner EWR-rechtlichen Verpflichtungen hat Liechtenstein nun eine eigene Zivilluftfahrtbehörde geschaffen, die so genannte «Dienststelle für Zivilluftfahrt» (DZL). Sie wird sich aber in weiten Teilen auf das Fachwissen des BAZL abstützen. Die vom Bundesrat genehmigte Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen BAZL und DZL. Sie regelt ebenfalls die Durchführung und Abgeltung allfälliger Unfalluntersuchungen durch das schweizerische Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet.
Die kommerzielle Luftfahrt in Liechtenstein beschränkt sich auf Helikopteraktivitäten auf dem Helikopterlandeplatz Balzers mit zwei dort ansässigen Helikopterunternehmungen und einem Unterhaltsbetrieb. Beim BAZL sind rund fünfzig Piloten mit liechtensteinischer Nationalität und ungefähr dreissig liechtensteinische Luftfahrzeuge registriert.