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Mit diesen Massnahmen wird der Flughafen in die Lage versetzt, vermehrt Anflüge auch bei schlechter Sicht von Osten und Süden abzuwickeln. Dadurch erhöht sich die Stabilität des Flughafenbetriebs einerseits bei Westwindlagen, anderseits während jener Zeit, in der eine Flugsperre über Süddeutschland gilt. Eine solche Sperre ist im Staatsvertrag Schweiz–Deutschland verankert, wäre aber mit grosser Wahrscheinlichkeit auch in einer einseitigen deutschen Verordnung enthalten, welche im Falle einer Nichtratifizierung des Vertrages erlassen würde.
Die öffentliche Auflage der Gesuche beginnt am 15. November und dauert bis 15. Dezember 2002. Das BAZL hört die Kantone St. Gallen, Thurgau und Zürich direkt an. Voraussichtlich im nächsten Frühjahr werden das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Gesuche für die ILS-Anlagen und das BAZL über die Änderung des Betriebsreglements entscheiden. Diese Entscheide können an die Rekurskommission des UVEK und danach ans Bundesgericht weitergezogen werden.