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Da der 1. November im deutschen Bundesland Baden-Württemberg ein Feiertag ist, musste der Betrieb von Freitag bis Sonntag gemäss den Bestimmungen der Wochenendregelung abgewickelt werden. Dabei liessen ungenügende Sichtverhältnisse sowohl am Freitag wie auch am Samstagabend und Sonntagmorgen Anflüge ausschliesslich auf die mit Instrumentenlandesystemen ausgerüsteten Nordpisten zu. Ungünstige Wetterbedingungen sind ein im Staatsvertrag festgeschriebener Grund, um Ausnahmen von der Anflugsperre über süddeutschem Gebiet in Anspruch zu nehmen, das heisst die Landungen von Norden her durchzuführen.
Am Samstagfrüh war die Sicht ausreichend, um mit Landungen von Osten her über Schweizer Gebiet zu beginnen. Weil aber um zirka 07.15 Uhr die horizontale Sicht erneut unter den Minimalwert von 4 Kilometern fiel, musste wieder auf Nordbetrieb umgestellt werden. Am Samstagmorgen erfolgten somit 18 von 72 Anflügen während der Sperrzeit auf die Ost-Westpiste. Am Sonntagabend konnten sämtliche Anflüge während der Sperrzeit von Osten her abgewickelt werden. Über das gesamte, verlängerte Wochenende hinweg betrug der Anteil der Landungen auf die Ost-Westpiste während der Sperrzeit 19 Prozent. Nennenswerte Verspätungen aufgrund der Wochenendregelung waren keine zu verzeichnen.Das BAZL begleitet die Wochenendregelung mit einem speziellen Monitoring und wird die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse orientieren.