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Der erste Tag mit der neuen Regelung verlief ohne nennenswerte Schwierigkeiten. Bis um 08.30 Uhr konnten von 50 Flugzeugen lediglich deren fünf aufgrund ihrer Grösse beziehungsweise ihres Gewichtes nicht von Osten her landen und mussten die Ausnahmeregelung aus dem Staatsvertrag, welche Landungen von Norden her zulässt, in Anspruch nehmen. Dabei erlitt der letzte dieser fünf Flüge eine Verspätung von 16 Minuten und landete kurz vor 08.30 Uhr. Weil vor 09.00 Uhr die Ankunft eines weiteren Grossraumflugzeuges bevorstand, welches die Ost-West-Piste nicht benutzen konnte, wurde danach aus Sicherheitsgründen auf einen erneuten Wechsel auf die Ostanflüge verzichtet.
Die am Abend herrschenden Westwindverhältnisse erlaubten ausschliesslich Landungen von Osten her. Gesamthaft mussten daher während der Wochenendsperre am Sonntag rund 15 Prozent der Maschinen von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen und den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet anfliegen.Das BAZL zeigt sich zufrieden mit den ersten Erfahrungen der Wochenendregelung und ist überzeugt, dass sie auch weiterhin ohne einschneidende Konsequenzen für den Betrieb auf dem Flughafen Zürich bleiben wird. Das Amt begleitet die Wochenendregelung mit einem speziellen Monitoring und wird die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse orientieren.