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Die Durchführung der Bundesflüge liegt in der Verantwortung des Luftransportdienstes der Luftwaffe und des Service de transport aérien de la Confédération (STAC), der dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) angegliedert ist. Der Lufttransportdienst der Luftwaffe führt primär Flüge in Zusammenhang mit UNO, OSZE und anderen Aktivitäten im Rahmen der Friedenserhaltung durch, der STAC in erster Linie die zivilen Lufttransporte.
Gemäss der Verordung über die Lufttransportdienste der Eidgenossenschaft können die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin, die Staatssekretäre, die Generalsekretärin der Bundesversammlung, die Präsidenten von National- und Ständerat, die Kommissionen der Eidg. Räte, die Bundesrichter (für Inlandflüge) und die Amtsdirektoren (für Auslandflüge) diesen Dienst in Anspruch nehmen. Der STAC führt pro Jahr rund 300 VIP-Flüge durch. Nebst dem Bundesratsflugzeug stehen ihm dafür zwei Helikopter (Aérospatiale Dauphin und Agusta A-109 Power) zur Verfügung. Bei Bedarf kann er zudem auf zwei Flugzeuge der Luftwaffe (Falcon 50 und Learjet) zurückgreifen oder Flugzeuge von privaten Flugunternehmen einmieten.